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  • Flächennutzungsplan der Stadt Halle (Saale)

    Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde.

    Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine unmittelbare rechtliche Wirkung gegenüber dem Bürger entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindende Vorgaben bzgl. des Inhalts von Bebauungsplänen sowie unverbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben enthält.

    Bei der Aufstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplanes sind die übergeordneten Ziele der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung zu beachten. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind nicht flächenscharf, das heißt, dass weder Flurstücksgrenzen abgebildet noch Flurstücksnummern angegeben werden.


    Seit Genehmigung des Flächennutzungsplanes im Jahr 1998 hat dieser in Teilbereichen mehrere Änderungen erfahren.

    Rechtswirksame Änderungen des Flächennutzungsplanes im Stadtplan

    Rechtswirksame Änderungen des Flächennutzungsplanes (detailliert)

    Informationen zur Neuaufstellung Flächennutzungsplan

    Historie

    Für die Stadt Halle (Saale) erfolgte der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes am 26.09.1990.

    Mitte 1993 wurde das erste zusammengefasste Strukturkonzept veröffentlicht. Der innerhalb von zweieinhalb Jahren erarbeitete Vorentwurf des Flächennutzungsplanes wurde dann in einer Ausstellung im Mai/Juni 1994 während sechs Wochen der Öffentlichkeit vorgestellt. Parallel dazu wurden die Ergebnisse zur Landschaftsplanung vorgestellt. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden parallel zur Ausstellung beteiligt und zur Stellungnahme wie zur Bekanntgabe eigener Planungsabsichten aufgefordert. Die Ergebnisse dieser Bewertung wurden in die Abwägung der Anregungen und Bedenken zum Flächennutzungsplanentwurf eingestellt.

    Zum Entwurf des Flächennutzungsplanes gingen im Rahmen der Offenlegung (09.10. - 10.11.1995) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden (24.10. - 08.12.1995):

    • 1.100 Stellungnahmen mit 1.130 Einzelthemen aus der öffentlichen Auslegung und Bürgerbeteiligung,
    • 12 Stellungnahmen von Parteien, Verbänden u. a. mit 410 Einzelthemen,
    • 15 Stellungnahmen von Nachbargemeinden mit 23 Einzelthemen,
    • 36 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange mit 214 Einzelthemen ein.

    Der Stadtrat hat am 16. Juli 1997 mit dem Beschluss Nr. 97/I-33/681 den Flächennutzungsplan beschlossen.
    Nach der Genehmigungsverfügung des Regierungspräsidiums Halle vom 18.02.1998 (Ergänzung vom 27.07.1998) erfolgte die amtliche Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes im Amtsblatt am 10.09.1998. Mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung trat der Flächennutzungsplan in Kraft.

    Kontaktinformationen

    Adresse:
    Fachbereich Städtebau und Bauordnung
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2216301
    Fax: +49 345 2214893

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.