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Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU) gilt seit Freitag, 25. Mai 2018. Sie basiert auf den Prinzipien des grundrechtsorientierten Datenschutzes. Ziel der Verordnung ist, das Datenschutzrecht innerhalb Europas weitestgehend zu vereinheitlichen. Es werden die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, die Rechte der Betroffenen und die Pflichten der Verantwortlichen geregelt. Zeitgleich ist ein neues Bundesdatenschutzgesetz in Kraft getreten. Wir geben Ihnen eine Übersicht über die Neuerungen, die sich dadurch für die Stadt Halle (Saale) und die Bürgerinnen und Bürger ergeben.

Was regelt die neue Verordnung?

Vor allem sollen die Rechte und Kontrollmöglichkeiten der Betroffenen im Hinblick auf ihre personenbezogenen Daten gestärkt werden. Wesentliche Grundsätze sind: Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, sprich keine Datenverarbeitung ohne Zustimmung oder rechtliche Grundlage; Rechtmäßigkeit; Zweckbindung; Datenminimierung; Richtigkeit; zeitliche Speicherbegrenzung; Integrität und Vertraulichkeit sowie Rechenschaftspflicht der Verantwortlichen für die Einhaltung der Grundsätze.

Welche Daten speichert die Stadt?

Die Verwaltung benötigt beispielsweise bei der Bearbeitung von Anträgen Name, Anschrift, Bankverbindung oder Ausweisnummer. Die Daten werden mit Ablauf der gesetzlichen Verjährungs- und Aufbewahrungsfristen gelöscht. Aufgrund der Vielzahl der städtischen Dienstleistungen unterscheiden sich diese Fristen deutlich. Wenn Bürgerinnen und Bürger die städtische Internetseite besuchen und die digitalen Angebote nutzen, werden ihre Daten unter Beachtung des Datenschutzgesetzes gespeichert. Hinweise hinsichtlich Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten finden sich in unseren Datenschutzhinweisen sowie in der Datenschutzerklärung.
 

Gibt die Stadt gespeicherte Daten weiter?

Die Stadt Halle (Saale) nimmt den Schutz der personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürger ernst. Nur die Stadt, einschließlich ihrer Ämter und Behörden sowie die des Landes oder des Bundes, erhalten Zugriff auf die Daten. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur in Ausnahmefällen, wenn dies unumgänglich ist und hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht oder die Bürgerin bzw. der Bürger darin eingewilligt hat.

Welche Rechte haben die Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf ihre Daten?

Bürgerinnen und Bürger haben das Recht auf Auskunft über die bei der Stadt gespeicherten personenbezogenen Daten sowie auf deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung bei der Verarbeitung. Ferner besteht ein Widerspruchsrecht gegen die Datenverarbeitung, soweit diese nicht ausschließlich zur Aufgabenerfüllung erfolgt, sowie das Recht auf Übertragung der eigenen Daten.

Was ändert sich für Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit der Verwaltung?

Bürgerinnen und Bürger, die Dienstleistungen auf der städtischen Internetseite nutzen wollen, müssen künftig gesondert der Verarbeitung ihrer Daten, sprich der Erklärung zum Datenschutz, zustimmen. Dies gilt beispielsweise für das Abmelden einer Nebenwohnung oder das Wiederzulassen von Fahrzeugen, was via Internet und ohne Vorsprache in einer der beiden Bürgerservicestellen der Stadt möglich ist.

Wie können Bürgerinnen und Bürger Auskunft zu ihren Daten erhalten?

Das Dienstleistungszentrum Bürgerbeteiligung, Marktplatz 1, ist erster Ansprechpartner. Bürgerinnen und Bürger können hier einen Antrag auf Auskunftsersuchen einreichen oder per E-Mail senden an datenschutzauskunft@halle.de.
Der Antrag auf Datenschutzauskunft muss sich dabei immer auf einen bestimmten Verwaltungsvorgang beziehen (z. B.: Welche Daten hat die Stadt Halle (Saale) in Bezug auf meinen Bewohnerparkausweis gespeichert?). 

Zur Identifikation und zum Schutz vor Datenmissbrauch wird eine Ausweiskopie benötigt, auf der Name, Anschrift, Geburtsdatum und Gültigkeitsdatum zu erkennen sind. Andere auf dem Personaldokument befindliche Daten wie die Ausweisnummer oder das Lichtbild sollten auf der Kopie geschwärzt werden. Grundsätzlich erhalten Antragsteller innerhalb eines Monats unaufgefordert eine Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten. Bei größerem Rechercheaufwand kann die Bearbeitungszeit bis zu drei Monate betragen. Das Dienstleistungszentrum Bürgerbeteiligung hat montags, dienstags und donnerstags von 9 bis 18 Uhr geöffnet sowie nach Vereinbarung unter Telefon 0345 221-1113.
 

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