STÄRKEN vor Ort
STÄRKEN vor Ort -
ein Förderinstrument im Rahmen des ESF
Ziel des Programms
STÄRKEN vor Ort hat zum Ziel, die schulische, soziale und berufliche Integration von Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen zu verbessern und Frauen mit Problemen beim Einstieg und Wiedereinstieg in das Erwerbsleben zu fördern.
Die Stadt Halle hat sich erfolgreich um Fördermittel aus dem Programm STÄRKEN vor Ort des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beworben. Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union (EU) kofinanziert.
Bis Ende 2011 stehen jährlich 100.000 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für Mikroprojekte in der Stadt Halle zur Verfügung. Das Fördergebiet umfasst die Stadtteile Halle-Neustadt und Heide-Nord. Mikroprojekte können bis max. 10.000 EUR (keine Co-Finanzierung möglich) gefördert werden.
Investitionen in Einzelpositionen (Sachkosten) sind nur bis zu einer Höhe von 150 Euro möglich. Die Förderung baulicher Maßnahmen ist ausgeschlossen. Es wird vorsorglich darauf verwiesen, dass mit der Einreichung des Projektantrages kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht.
Hintergrund
Seit 2002 hielt die Europäische Union mit dem “Lokalen Kapital für soziale Zwecke” ein Förderinstrument im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) vor. Seit 2009 wird dieses Programm unter dem Namen STÄRKEN vor Ort fortgeführt. Der Europäische Sozialfonds ist das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union. Er leistet einen Beitrag zur Entwicklung der Beschäftigung durch Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, des Unternehmergeistes, der Anpassungsfähigkeit sowie der Chancengleichheit und der Investition in die Humanressourcen.
Zielgruppen des Programms
Alle Personen(gruppen) und Akteure, die zur Verbesserung der Integration und Teilhabe junger Menschen mit schlechten Startchancen sowie der sozialen Infrastruktur beitragen. Anträge auf Fördermittel können von Initiativen, Vereinen, Genossenschaften, Kirchengemeinden, Bildungs- und Maßnahmeträgern, Wohlfahrtsverbänden, örtlichen Unternehmen,
Wirtschaftsverbänden, Lehrstellenbündnissen, aber auch von Einzelpersonen gestellt werden.
Handlungsfelder können insbesondere sein:
- Verbesserung der Ausbildungsreife und der schulischen Leistungen
- Ausbau von Berührungspunkten zur Berufswelt
- Berufsorientierung für Mädchen auf technische Berufe und Jungen auf soziale Berufe
- Kennenlernen und Verbesserung von Kompetenzen, die sich integrationsfördernd für die Migranten auswirken
- Junge Familien und Alleinerziehende
- Maßnahmen zur Verbesserung des sozialen Klimas in den Stadtteilen
- Jungenarbeit zur Identifikationsfindung und zur Verringerung des Aggressionspotentials
- Hilfe für Frauen mit Problemen beim Einstieg und Wiedereinstieg in das Erwerbsleben
- Verbesserung der sozialen Infrastruktur für Jugendliche, junge Erwachsene und Frauen durch lokale Aktivierung und Kooperation
- Entwicklung von Freiwilligenprojekten
Unterlagen zur Abrechnung von Projekten
- Belegnachweisliste (XLS | 148 KB)
- Projektbericht (XLS | 270 KB)
- Zählliste zum Projektbericht (XLS | 253 KB)
- Handbuch für Mikroprojektträger (PDF | 190 KB)
- Förderleitfaden zur finanztechnischen Umsetzung (PDF | 223 KB)






