Ordnungsamt (Amt 32)
Ordnungsamt (Amt 32)
Das Ordnungsamt ist verantwortlich für:
- Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
- Gewerbean-, -um- und -abmeldungen
- Sicherstellung und Abschleppen von Fahrzeugen
- Überwachung des ruhenden und fließenden Straßenverkehrs
- Verkehrsorganisation und Sperrungen/Sondernutzung
Werbung im öffentlichen Straßenraum - Vollzugsdienst
- Bekämpfung von Schwarzarbeit
- Erhebung und Bearbeitung von Verwarn- und Bußgeldern bei Verkehrs- und Allgemeinen Ordnungswidrigkeiten
Das Ordnungsamt der Stadt Halle (Saale) sorgt für die Einhaltung von Landes- und Bundesgesetzen und erbringt Dienstleistungen, die sich aus diesen Vorschriften ableiten. Bei Verstößen gegen das Ortsrecht schreitet das Amt ein und leitet gegebenenfalls Ordnungswidrigkeitsverfahren bis hin zur Verhängung eines Bußgeldes ein.
Der Weg zwischen gesetzlichen Bestimmungen ist manchmal schwierig und voller Tücken, macht die Aufgabenerledigung aber auch für uns reizvoll. Auch wenn das Amt immer wieder im Mittelpunkt der Kritik steht (allen kann man es leider nicht recht machen), bemühe es sich, Ihre Anliegen schnell, unbürokratisch und sachgerecht zu lösen.



