Bürgerbeteiligung in der Stadt Halle (Saale)
Bürgerbeteiligung in der Stadt Halle
Immer mehr Bürgerinnen und Bürger setzen sich unter Nutzung ihrer Erfahrungen, Bedürfnissen und Interessen aktiv für die Gestaltung ihres sozialen Umfeldes ein. Um diese Bürgerbeteiligung zu unterstützen, hat die Stadt Halle (Saale) im Nachfolgenden eine Arbeitshilfe für die aktive Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsfindungen geschaffen. Die Grundlage dafür bilden, neben dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, der Landesverfassung LSA und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung vom 17.06.2014.
Einwohner oder Bürger?
Gemäß § 21 KVG LSA ist zunächst einmal zwischen Einwohnern und Bürgern zu unterscheiden, um festlegen zu können, auf welche Art und Weise sich die Öffentlichkeit an Entscheidungsfindungen beteiligen kann.
(1) Einwohner einer Kommune ist, wer in dieser Kommune wohnt.
(2) Bürger einer Kommune sind die Einwohner, die
- Deutsche im Sinne des Artikels 116 GG sind,
- oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in dieser Kommune wohnen.
Einwohner mehrerer Kommunen sind Bürger nur der Kommune, in der sie ihre Hauptwohnung haben.