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    Für die Kleinsten nur die allerbeste Betreuung...

    In Kindertageseinrichtungen werden Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags regelmäßig betreut. Die Betreuung ist in Sachsen-Anhalt im Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) festgeschrieben. Damit hat jedes Kind einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz.

    Die Stadt Halle (Saale) bietet die Betreuung in:

    • Kindertagespflegen - für Kinder von 0 bis 3 Jahren 
    • Kindertageseinrichtungen (umgangssprachlich Kitas) - für Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt
    • Horten - für Schulkinder bis einschließlich 4. Schuljahr; bei Platzkapazitäten bis Vollendung des 14. Lebensjahres


    Im Stadtgebiet Halle (Saale) werden ca. 155 Kindertagesstätten betrieben. Zudem gibt es aktuell 38 Tagespflegestellen. Ihr Kind kann im Rahmen der regulären Öffnungszeiten in der Regel Montag bis Freitag betreut werden.

    Die finanzielle Sicherung der Betreuungsangebote erfolgt überwiegend durch öffentliche Gelder. Die Eltern selbst werden zur teilweisen Sicherung der Kosten durch Elternbeiträge herangezogen. Näheres über die Kostenbeiträge finden Sie in der Kostenbeitragsatzung. 

    Bereits in Kindertageseinrichtungen bzw. in der Kindertagespflege werden die ersten entscheidenden Schritte unternommen, um Kindern eine erfolgreiche Bildungsbiografie zu ermöglichen. Jedes Kind, welches in Halle lebt, kann unabhängig von seiner religiösen, sozialen und kulturellen Herkunft eine Kindertageseinrichtung besuchen. Der frühe Zugang eröffnet Chancen für eine bestmögliche Zukunft und optimale Entwicklung der Kinder. Eine frühkindliche Bildung reagiert weitestgehend auf familiäre Gegebenheiten und Herausforderungen und soll eine spätere soziale Ausgrenzung verhindern und Zukunftschancen erhöhen. Je höher der Bildungsstand, desto besser können die Anforderungen der heutigen Lebens- und Arbeitsrealitäten gemeistert werden.

    Das Land Sachsen Anhalt hat zur Förderung der Chancengleichheit von Kindern den Bildungsauftrag für Kindertageseinrichtungen verbindlich im sogenannten Kinderförderungsgesetz  geregelt. Mit dem Bildungsprogramm „Bildung: elementar – Bildung von Anfang an. Bildungsprogramm für Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Anhalt“  wird allen Kindern in Kindertageseinrichtungen die Voraussetzung für gute Bildungsqualität gelegt und gesichert. Neben der Förderung der frühkindlichen Bildung in den Einrichtungen, geht es dabei um den Ausgleich von körperlichen, migrations- und geschlechterbedingten sowie sozialen Beeinträchtigungen und Benachteiligungen. Frühkindliche Bildung beinhaltet auch Sprachförderung. Hiermit soll ermöglicht werden, die Sprach- und Sprechkompetenz der Kinder zu erhöhen und damit den Übergang in die Schule zu erleichtern.

    Die Stadt Halle (Saale) bietet für alle halleschen Kinder einen Kitaplatz, alternativ eine Betreuung in der Kindertagespflege oder einen Hortplatz an. Der Besuch einer Kita, einer Kindertagespflege oder einer Horteinrichtung ist freiwillig. 

    Es gibt verschiedene Formen der Betreuung:

    1.  Kindertagesstätten (Kita) 
    Die Kitas gehören entweder 

    • zur Stadt: Hier heißt der Träger „Eigenbetrieb Kindertagesstätten“ (mit mehr als 50 Kitas) oder                                   
    • zu anderen Organisationen. Diese sind Freie Träger (mit mehr als 60 Kitas).

    2.  Kindertagespflege (Tagesmütter oder  Tagesväter)
    Für Kinder von 0 bis 3 Jahren gibt es die Möglichkeit der Betreuung durch qualifizierte Tagesmütter oder Tagesväter. 

    3.  Horteinrichtung
    Hortkinder haben in Sachsen-Anhalt vom Schuleintritt bis zur Versetzung in den 7.  Schuljahrgang einen Anspruch auf einen ganztägigen Platz von max. sechs Stunden bis 17.00 Uhr, höchstens jedoch bis 18.00 Uhr pro Schultag. In den Ferien besteht ein Betreuungsanspruch von bis zu 8 Stunden je Tag oder bis zu 40 Wochenstunden.

    Mehr Informationen zu den Kinderbetreuungsmöglichkeiten befinden sich im Elternportal der Stadt Halle (Saale). Hier können Sie Kindertagesbetreuungsangebote fast aller Träger von Kitas, Tagespflegestellen und Horten in der Stadt Halle (Saale) suchen.

    Weitere Beratung bei der Suche eines Betreuungsplatzes wird durch den Fachbereich Bildung - „Kitaplatzberatung“ geleistet. Dazu sollten die Anmeldeangaben zum Kind und eine Telefonnummer per E-Mail an gabriele.tendler@halle.de gesendet werden. Telefonische Erreichbarkeit besteht am Dienstag 13 -16 Uhr und am Donnerstag 9 -12 Uhr unter 0345 221-3184.

    Die Kontaktaufnahme kann auch per Post erfolgen an 

    Stadt Halle (Saale)
    Gabriele Tendler 
    Fachbereich Bildung
    Marktplatz 1
    06108 Halle (Saale)

    Die Anmeldungen für einen Betreuungsplatz sind bei dem jeweiligen Träger bzw. in der jeweiligen Kindertageseinrichtung persönlich, schriftlich oder online über das Elternportal der Stadt Halle (Saale) vorzunehmen. Näheres finden Sie in der „Satzung über den Besuch von Kindertageseinrichtungen der Stadt Halle (Saale)“.

    • Informationen zur Kitalandschaft und zur Anmeldung können Sie dem Flyer entnehmen.
    • Eine unverbindliche Anmeldung über das Elternportal ist möglich.
    • Einen Überblick aller Betreuungseinrichtungen bietet die Stadtkarte und die Liste der Träger (Verlinkung)

    Adresse:
    Abteilung Kindertageseinrichtungen
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2215675
    Fax: +49 345 2215858

    Kontaktperson: Fr. Tendler
    Unterstützung Kitaplatzsuche
    Adresse: Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2213184
    Fax: +49 345 2213152
    Kontakt per E-Mail: