Elektroaltgeräte
Elektroaltgeräte
Die Erfassung von Elektroaltgeräten aus privaten Haushalten darf nach den Regelungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in unserer Stadt ausschließlich von der Halleschen Wasser und Stadtwirtschaft GmbH (HWS) und Vertreibern sowie Herstellern von Elektrogeräten vorgenommen werden. Eine Überlassung an gewerbliche oder gemeinnützige Sammlungen ist unzulässig.
Elektroaltgeräte können kostenlos an den drei Wertstoffmärkten in der Äußeren Hordorfer Straße 12, der Schieferstraße 2 und der Äußeren Radeweller Straße 15 abgegeben werden.
Große oder schwere Elektroaltgeräte aus halleschen Haushalten werden nach Anruf 0345 581-4100 von der HWS kostenlos abgeholt.
Kleine Elektroaltgeräte können in gekennzeichneten Sammelbehältern und an ausgewiesenen Standplätzen des Schadstoffmobils entsorgt werden.
Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m² sind verpflichtet, beim Verkauf eines Neugerätes ein Altgerät (gleicher Art) unentgeltlich zurückzunehmen.
Kleine Elektroaltgeräte (keine äußere Abmessung ist größer als 25 cm) haben diese Vertreiber auch ohne Kauf eines neuen Gerätes unentgeltlich zurückzunehmen.
Onlinehändler haben die Rücknahme in zumutbarer Entfernung zum Käufer der Neuware zu gewährleisten.