Getrennte Sammlung von Kunststoffabfällen
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Getrennte Sammlung von Kunststoffabfällen
Kunststoffabfälle wie Schüsseln oder Spielzeug gehörten bisher in den Restabfallbehälter oder wenn sie groß und sperrig waren in den Sperrmüll.
Ab 01.01.2015 können alle Gebrauchsgegenstände aus reinem Kunststoff aus privaten Haushalten bis zu einer Menge von 1 m³ gebührenfrei an den Wertstoffmärkten zu deren Öffnungszeiten abgegeben werden.
Welche Gegenstände aus Kunststoff werden beispielsweise angenommen?
- Haushaltsgegenstände wie Gießkannen, Eimer, Einkaufskisten, Körbe, Kleiderbügel, Pflanzenübertöpfe, Kanister, Wannen, Klarsichthüllen;
- Küchenutensilien wie Plastegeschirr und Besteck, Frischhaltedosen, Schüsseln, Siebe, Backformen aus Silikon;
- Möbel und Einrichtungsgegenstände wie Garten- und Balkonmöbel, Kellerregale;
- Gegenstände aus dem Sport-, Freizeit- und Unterhaltungsbereich wie Iso- und Sportmatten, CD- und DVD-Hüllen, Schallplatten, Spielzeug
Was gehört nicht dazu?
- Kunststoffverpackungen wie Shampooflaschen, Joghurtbecher, pfandfreie Einwegflaschen;
- Bauabfälle aus Kunststoff wie Regenrinnen, Abflussrohre;
- Gegenstände aus Kunststoff, die mit Metall, Holz oder Textilien verbunden sind wie Kugelschreiber, Ordner, Kindersitze;
- Gegenstände aus Gummi wie Handschuhe, Regenstiefel