Neues Gesetz regelt Recycling und Pfand
Neues Gesetz regelt Recycling und Pfand
Seit Jahresbeginn gilt das neue Verpackungsgesetz. Es nimmt vor allem Hersteller, Händler und Importeure in die Pflicht. Verbraucher werden nicht allzu viel merken.
So müssen Supermärkte und andere Läden an Getränkeregalen gut lesbare Schilder mit den Hinweisen „MEHRWEG“ und bei Einweggetränken mit Pfandpflicht „EINWEG“ anbringen. Für Einweg-Verpackungen mit Frucht- und Gemüse-Nektar mit Kohlensäure und Mischgetränke mit Molkeanteil von mehr als 50 Prozent werden künftig ebenfalls 25 Cent Pfand fällig.
Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, müssen sich bei einer zentralen Stelle registrieren lassen und dafür Lizenzentgelte zahlen. Sie müssen dort unter anderem die Menge an Verpackungen melden, die sie befüllen und verkaufen, und die dann in den Privathaushalten im Abfall landen.
Auch Online-Händler werden in die Pflicht genommen. Das Register ist öffentlich. Für Verstöße drohen Bußgelder und Vertriebsverbote.
Die Lizenzentgelte sollen stärker an ökologische Kriterien wie Recycling- und Sortiereigenschaften sowie den Einsatz von Rezyklaten gekoppelt werden und damit Anreize zu einer ressourcenschonenden Gestaltung von Verpackungen setzen.
Auch die Recyclingquoten für Verpackungen werden angehoben, beispielsweise für Glas von bisher 75 % auf nun 80 % und 90 Prozent ab 2022, für Getränkekartonverpackungen von bisher 60 % auf nun 75 % und 80 Prozent ab 2022. Bei Kunststoffen wurde die Quote der werkstofflichen Verwertung von bisher 36 % auf 58,5 % erhöht.
Das alles bezweckt, die schädlichen Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Denn die Deutschen sind unverändert Europameister beim Produzieren von Verpackungsmüll - das ist ein trauriger Spitzenplatz.