Sperrmüllentsorgung - Vorauszahlung bei Sondertermin
Sperrmüllentsorgung - Vorauszahlung bei Sondertermin
Am 1. Januar 2013 trat die neue Abfallgebührensatzung und die geänderte Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Halle (Saale) in Kraft.
Sie treffen für die Sperrmüllentsorgung eine wesentliche Änderung, die jedoch nur bei Entsorgungen zu Wunschterminen gilt. So ist bei der Beantragung eines Sondertermins ab dem Jahr 2013 eine Vorauszahlung erforderlich. Dass bedeutet, die Entsorgung erfolgt nur, wenn die Gebühr von 15,00 Euro spätestens drei Tage vor dem Termin bei der Halleschen Wasser und Stadtwirtschaft GmbH (HWS) eingegangen ist.
Die normale Sperrmüllentsorgung ist von dieser Änderung nicht betroffen. Sie erfolgt auch weiterhin ohne die Erhebung einer zusätzlichen Gebühr zu einem von der HWS vorgegebenen Termin.
Weitere Fragen zu diesem und anderen Themen beantworten Ihnen gern die Abfallberater des Fachbereiches Umwelt.