Schutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete in der Stadt Halle (Saale)
Das LSG Dölauer Heide wurde bereits am 17. Oktober 1952 ausgewiesen, das LSG Saaletal (vormals LSG Saale) am 4. Juli 2001. Eine Neuverordnung des LSG Saaletal erfolgte am 25.10.2012 und trat nach Veröffentlichung im Amtsblatt vom 7.11.2012 in Kraft. Die beiden Landschaftsschutzgebiete verfügen über eine derzeitige Gesamtfläche von 3.015,29 Hektar.
Gemäß § 26 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 sind Landschaftsschutzgebiete rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, einschließlich des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten; wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist.
In einem Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.
Weitere Informationen:
- Saaletal (PDF | 61 KB)
- Dölauer Heide (PDF | 80 KB)
- Bergbaufolgelandschaft Bruckdorf (PDF | 406 KB)
- Flora und Fauna der Schutzgebiete. Teil I Fauna der Schutzgebiete (PDF | 20,27 MB)
- Flora und Fauna der Schutzgebiete. Teil II Flora der Schutzgebiete (PDF | 24,87 MB)