Schutzgebiete
Naturschutzgebiete in der Stadt Halle (Saale)
Die Naturschutzgebiete wurden durch Verordnung von der oberen Naturschutzbehörde festgelegt. Im Stadtgebiet sind neun Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 1071,26 Hektar ausgewiesen.
Naturschutzgebiete sind gemäß § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter - wild lebender Tier- und Pflanzenarten, aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist.
Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind verboten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.
Folgende Gebiete in der Stadt Halle (Saale) sind als Naturschutzgebiete ausgewiesen:
- Abtei und Saaleaue bei Planena (PDF | 95 KB)
- Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg (PDF | 75 KB)
- Nordspitze Peißnitz (PDF | 71 KB)
- Pfingstanger bei Wörmlitz (PDF | 71 KB)
- Lunzberge (PDF | 69 KB)
- Forstwerder (PDF | 400 KB)
- Brandberge (PDF | 99 KB)
- Saale-Elster-Aue bei Halle (PDF | 67 KB)
- Bischofswiese (PDF | 148 KB)
Weitere Informationen: Umweltatlas der Stadt Halle (Saale)