Abteilung Einreise und Aufenthalt (Ausländerbehörde)
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Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT)
Was ist der elektronische Aufenthaltstitel?
Der elektronische Aufenthaltstitel wurde zum 01.09.2011 in Deutschland eingeführt. Rechtliche Grundlagen sind die EU-Verordnungen Nr. 380/2008 und Nr. 1030/2002.
Der Aufenthaltstitel wird dabei nicht als Etikett in den Pass eingeklebt, sondern als Plastik-Karte ausgestellt.
Die eAT-Karte wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Daher sind für die Ausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels grundsätzlich zwei Vorsprachen bei der Ausländerbehörde notwendig:
Eine persönliche Vorsprache bei Antragsabgabe (mit Termin) zum Scannen der Fingerabdrücke sowie Erfassung der Unterschrift und des Passfotos, die zweite Vorsprache zur Abholung (ohne Termin, nach Benachrichtigung durch die Bundesdruckerei).