Abteilung Einreise und Aufenthalt (Ausländerbehörde)
- Kontakt, Standort und Öffnungszeiten
- Terminvergabe
- Dienstleistungen der Abteilung Einreise und Aufenthalt
- Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT)
- Verlust des elektronischen Aufenthaltstitels
- Fiktionsbescheinigung
- Arbeitserlaubnis
- Studieren in Deutschland
- Wohnsitzauflage
- Familiennachzug
- Erlischt mein Aufenthaltstitel bei einem Auslandsaufenthalt?
- Verpflichtungserklärung
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung
- Weiterführende Links zum Thema
Verlust des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)
Ging der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) verloren oder wurde gestohlen, so ist der Inhaber verpflichtet, umgehend Folgendes zu tun:
- bei Diebstahl: Anzeige des Verlustes bei der Polizei. Lassen Sie sich einen Nachweis über die Anzeige geben
- Information der Ausländerbehörde über den Diebstahl oder Verlust des eAT
- Sperrung der Online-Ausweisfunktion, sofern diese aktiviert war. Dies dient zum Schutz vor dem Missbrauch der eigenen Daten.
Sperrung der Online-Ausweisfunktion
Die Sperrung erfolgt über die bundesweite Sperr-Hotline. Die Sperr-Hotline ist zu jeder Zeit erreichbar.
Sperr-Hotline: 0180-1-33 33 33
Zur Sperrung ist die Angabe des Sperrkennwortes erforderlich.
Das Sperrkennwort wurde zusammen mit der PIN (Geheimnummer zum Aktivieren der Online-Ausweisfunktion) und der PUK (Geheimnummer zum Entsperren der Online-Ausweisfunktion) per Brief vor Aushändigung des eAT zugesandt.
Besitzen Sie das Sperrkennwort nicht mehr, müssen Sie für die Sperrung zur Ausländerbehörde kommen. Bringen Sie dazu bitte Ihren Pass mit.
Entsperrung der Online-Ausweisfunktion
Bei Wiederauffinden der gestohlenen oder verlorenen eAT-Karte kann die Online-Ausweisfunktion wieder entsperrt werden.
Aus Sicherheitsgründen kann das Entsperren der eAT-Karte nicht telefonisch über die Sperr-Hotline geschehen. Dafür ist eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde nötig. Die eAT-Karte kann aber nur dann entsperrt werden, wenn noch keine neue eAT-Karte bei der Bundesdruckerei bestellt wurde.
Verlust des Zusatzblattes zum elektronischen Aufenthaltstitel
Bei Verlust des Zusatzblattes (grüne Klappkarte) zur e-AT-Karte müssen Polizei und Ausländerbehörde nicht informiert werden. Auch die Sperrung der Online-Ausweisfunktion ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Hier ist ein Termin (Online-Terminvereinbarung) bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren, um sich ein neues Zusatzblatt ausstellen zu lassen.