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Graffiti Lexikon
 
 

1. Gemeinschaftsinitiative mit Hauseigentümern und Mietern

Im Interesse der Stadt Halle (Saale) an einer Verschönerung des Stadtbilds ist eine Großaktion im Innenstadtbereich vorgesehen. Die betroffenen Häuser sollen erfasst und die Eigentümer, Hausverwaltungen und Wohnungsgesellschaften informiert werden. Denkbar ist die Vermittlungstätigkeit beispielsweise durch den Verband „Haus & Grund“ bzw. die Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen, um eine kostengünstige Lösung zur Beseitigung von Farbschmierereien sowie einen Anti-Graffiti-Schutzanstrich für die Betroffenen zu erreichen.

Darüber hinaus wurde die Aktion „Graffitifreies Glaucha“ in Zusammenarbeit mit der Stadt Halle (Saale) und den Grundstückseigentümern ins Leben gerufen, welches als Pilotprojekt Ausgangspunkt sein soll, zukünftig die ganze Stadt von illegalen Graffiti zu befreien.



2. Ausbau der Präventionsarbeit, insbesondere an Schulen

Die Präventionsarbeit ist ein exemplarischer Bereich von Werteerziehung. Anlässlich von Projekttagen zum Thema Graffiti muss vor allem auch eine Sensibilisierung der Schüler bzw. der (potenziellen) Sprayer dahingehend erfolgen, dass fremdes Eigentum grundsätzlich zu respektieren ist und ohne Genehmigung des Eigentümers unangetastet bleiben muss. Zudem wissen Eltern und ihre Kinder oft nicht, dass sie zivilrechtlich zu Schadensersatz verpflichtet werden können. Daher sollen die bekannten Erscheinungsformen von Graffiti auch im Rahmen von Elternabenden thematisiert werden. Zudem leisten die Polizei und die Stadt Halle (Saale), durch Informationsveranstaltungen u. a. an den Schulen, einen wichtigen Beitrag zur Präventionsarbeit.


3. Sensibilisierung des Handels

Auf den Einzelhandel ist mit dem Ziel einzuwirken, Tatgelegenheitsstrukturen zu ungunsten der Täter zu verändern. Insbesondere im Hinblick auf die Erlangung von Farbspraydosen durch Ladendiebstahl ist der Handel zu sensibilisieren.


4. Verstärkte Durchführung einer Schadenswiedergutmachung

Dort, wo Farbschmierereien einfach (ohne den Einsatz von Chemie, speziellem Personal und Gerät) wieder entfernbar sind, können die Justizbehörden bzw. die Jugendgerichtshilfe die meist jugendlichen Täter im Rahmen einer freiwilligen Schadenswiedergutmachung zur Säuberung der verschmutzten Flächen heranziehen.
Hierbei steht das Amt für Kinder, Jugend und Familie über die Jugendgerichtshilfe in Verbindung mit halleschen Wohnungsunternehmen. Die schadensverursachenden Jugendlichen werden bei Säuberungsaktionen eingesetzt. Eingeleitete Strafverfahren werden nach erfolgter Schadensregulierung von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Weitere Möglichkeiten eines Täter-Opfer-Ausgleichs bleiben davon unberührt.


5. Sensibilisierung der Bevölkerung

Illegale Farbschmierereien werden in weiten Teilen der Bevölkerung nicht als Straftatbestand angesehen. Die enorm hohen Kosten, die Graffiti verursacht, sind nicht bekannt. Anzeigen erfolgen meist nur von den Betroffenen. Es ist deshalb wichtig, die Öffentlichkeit stärker zu sensibilisieren, Zivilcourage anzuregen und das nachbarschaftliche Netzwerk zu stärken. Auch auf diesem Gebiet konnten schon große Fortschritte erzielt werden. Durch verstärkte Einbeziehung u. a. der Presse, konnten nun mehr Bürger auf diese Thematik aufmerksam gemacht und aufgeklärt werden.


6. Beschäftigungsmodell

Die Betreibung des Beschäftigungsmodells „Graffiti-Mobil“ wird durch die Bereitstellung personeller und sächlicher Ressourcen weiterhin erfolgen.

7. Graffiti-Hotline

Die Einrichtung einer Graffiti-Hotline bei der Stadt Halle (Saale) wird im Dezernat Sicherheit, Gesundheit und Sport (Telefon: 221-4047) erfolgen, um der Bevölkerung oder den Betroffenen die Möglichkeit einzuräumen, unverzüglich illegale Graffiti-Schmierereien bekannt zu geben.
Auch bei der Polizeidirektion Halle (Telefon: 2 24 - 12 92) werden Hinweise entgegen genommen.

8. Legales Sprayen – „Graffiti am richtigen Ort“

Projekte mit legalen Graffiti können eine Ventil-Funktion haben und illegale Farbschmierereien verhindern. Die Betreuer der legalen Projekte an Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen sowie der Graffiti-Szene werden verstärkt mit den Jugendlichen bei den Projekten und Workshops Öffentlichkeitsarbeit zur Verhinderung illegaler Graffiti betreiben.

Für Kinder und Jugendliche, die nicht zum harten Kern der Graffiti-Szene gehören und für die der „Kick“ der Illegalität nicht von entscheidender Bedeutung ist, können legale Graffiti-Aktionen durchgeführt werden, um deren Interessen zu kanalisieren und in legale Betätigungsformen zu lenken. Die Durchführung von Graffiti-Wettbewerben und die Bereitstellung oder Vermittlung geeigneter ortsveränderbarer Flächen sind denkbare Ansätze.

Diese Maßnahmen sind in jedem Falle pädagogisch zu begleiten, sei es im Rahmen der schulischen Kunsterziehung oder auch durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe.

9. Öffentlichkeitsarbeit

Neben dem Internetprojekt wird verstärkt Öffentlichkeitsarbeit über andere Medien, z. B. in Form von aktiver und reaktiver Pressearbeit, über Falt- und Flugblätter, mit Hilfe der Medien der Netzwerk-Partner betrieben werden, um möglichst viele Hallenserinnen und Hallenser zu erreichen, zu sensibilisieren und zum couragierten Handeln zu bewegen.


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