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Allgemeines

HundLaut Benutzungssatzung für öffentliche Anlagen, Spielplätze und Grünanlagen der Stadt Halle (Saale) vom 10. März 2005 ist es nicht gestattet, Hunde außerhalb der gekennzeichneten Hundewiesen ohne Anleinung laufen zu lassen (Auszug siehe unten, den kompletten Text der Satzung zum Download finden Sie unter der Dienstleistung Hundewiesen).







Rechtliche Grundlage:

Benutzungssatzung für öffentliche Anlagen, Spielplätze und Grünanlagen der Stadt Halle (Saale) vom 10. März 2005

(Auszug)
§ 4
Unerlaubte Benutzung der Anlagen
(1) In den öffentlichen Anlagen ist untersagt:
10. Hunde außerhalb der gekennzeichneten Hundewiesen ohne Anleinung laufen zu lassen; die Halter sind verpflichtet, Exkremente auf Wegen oder Vegetationsflächen zu entsorgen

§ 8
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 6 Abs. 7 GO LSA handelt, wer in öffentlichen Anlagen und Grünanlagen vorsätzlich oder fahrlässig entgegen:
13. § 4 Abs. 1 Ziffer 10 – Hunde außerhalb der gekennzeichneten Hundewiesen ohne Anleinung laufen lässt bzw. als Halter deren Exkremente auf Wegen oder Vegetationsflächen nicht entsorgt



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