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.Informationen zur Wahl des/der Oberbürgermeisters/in
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.Wahlausgang (Ergebnis der Haupt- und Stichwahl, Balkendiagramm)

Informationen zur Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin
am 12. November 2006

1. Wahlgrundsätze

Der/die Oberbürgermeister/in wird in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern auf die Dauer von sieben Jahren gewählt. Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Fällt auf keine/n Bewerber/in mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl zwischen den beiden Bewerbern/innen mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt.

2. Wahlgebiet

Wahlgebiet ist die kreisfreie Stadt Halle (Saale).
Das Wahlgebiet ist in 151 allgemeine Wahlbezirke gegliedert.
Für das Auszählen der Briefwahlstimmen werden zehn Briefwahlvorstände berufen.

3. Wahlrecht
Wahlberechtigte sind Bürger/innen, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Halle (Saale) wohnen und nicht infolge eines Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

4. Wählbarkeit

Wählbar zum/r Oberbürgermeister/in sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten, und die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
Sie müssen am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet haben und dürfen am Wahltag das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

5. Vorstellung der Bewerber

Gemäß § 60 (2) der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt gibt die Gemeinde allen Bewerbern/innen die Möglichkeit, sich in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen.
Diese Versammlung findet am 27. Oktober 2006 um 17.00 Uhr in der Konzerthalle Ulrichskirche statt.

6. Wählerverzeichnis/Briefwahl

In das Wählerverzeichnis wird von Amts wegen eingetragen, wer am 8. Oktober 2006 hier für eine Hauptwohnung gemeldet ist.
Bis zum 18. Oktober 2006 erhält jeder Wahlberechtigte, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, eine Wahlbenachrichtigungskarte. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, muss damit rechnen, nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen zu sein. Er sollte daher das Wählerverzeichnis einsehen (19.10.2006 -28.10.2006) und gegebenenfalls einen Berichtigungsantrag stellen.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte befindet sich ein Vordruck für einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines zur Bereitstellung von Briefwahlunterlagen für die Wahl zum/r Oberbürgermeister/in und die Stichwahl.
Briefwahlunterlagen können beantragt werden, wenn man aus wichtigem Grund am Wahltag den zuständigen Wahlraum nicht aufsuchen kann.
 

Das Briefwahlbüro der Stadt Halle (Saale) ist ab dem 27.10.2006 geöffnet und befindet sich im Ratshof, Marktplatz 1 in der 2. Etage.
Briefwahlunterlagen können auch auf elektronischem Wege beantragt werden.

E-Mail: briefwahlbuero@halle.de

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros vom 27.10.2006 bis 24.11.2006
Montag: 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag:  09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag:  09:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 15:00 Uhr
Sonnabend: 09:00 -12:00 Uhr
Freitag, den 10.11.2006 und 24.11.2006, 09:00 - 18:00 Uhr.

7. Stimmabgabe
Jeder Wähler hat eine Stimme.
Im Wahllokal legt der Wähler seine Wahlbenachrichtigungskarte vor, behält sie bis zur Stichwahl und gibt sie dann im Wahllokal ab (für die Stichwahl werden keine gesonderten Wahlbenachrichtigungskarten gedruckt).
Auf Verlangen, insbesondere wenn er seine Wahlbenachrichtigungskarte nicht vorlegt, hat er sich über seine Person auszuweisen.
Ein Wähler, der des Lesens unkundig ist oder wegen einer körperlichen Behinderung einer Hilfe bei der Stimmabgabe bedarf, bestimmt eine Person des Vertrauens, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will. Hilfsperson kann auch ein Mitglied des Wahlvorstandes sein.

8. Folgende behindertengerechte Wahllokale stehen zur Verfügung:

KulturTreff Halle-Neustadt, Am Stadion 6
Grundschule Diesterweg, Diesterwegstraße 38
Halloren- und Salinemuseum, Mansfelder Straße 52
TGZ 1, Weinbergweg 23
IAMO, Theodor-Lieser-Str. 2
Grundschule Frohe Zukunft, Frohe Zukunft 1a
Haus 2 der BBS IV F. List, Waisenhausring 13
Südstadt-Gymnasium, Katowicer Straße 40a
Briefwahlbüro, Marktplatz 1


9. Für das Wahlgebiet wurde ein Wahlausschuss berufen.

Vorsitzender: Eberhard Doege
Stellvertreterin: Rita Lachky
Beisitzer/in:
Dieter Lehmann (CDU), Manfred Legler (SPD), Thomas Hoffmann (FDP),
Dr. Christian Fiedler (DIE GRAUEN), Henriette Quade (Die Linke.PDS), Oliver Paulsen (GRÜNE)
stellvertretende Beisitzer/innen:
Stefan Schulz (CDU), Klaus Hüsing (SPD), Bärbel Dreyer (FDP),
Christa Wilde (DIE GRAUEN), Marion Krischok (Die Linke.PDS), Marko Rupsch (GRÜNE)

 

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