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Dienstleistungen

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Wohnung, Anmeldung (Zuzug)

Beschreibung der Dienstleistung

 

Viele Bürger ziehen jährlich in unsere Stadt und müssen den vollzogenen Wohnungswechsel beim Fachbereich Bürgerservice anzeigen.


Gebühr

 

kostenlos


Bearbeitung

 

sofort


Erforderliche Unterlagen

 

  • Personalausweise aller Familienmitglieder
  • ggf. vorhandene Kinderausweise/Kinderreisepässe bzw. Reisepässe     

Zusätzliche Hinweise


Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Frist beträgt 1 Woche!Die Pflicht zur Anmeldung obliegt jedem, der das 16. Lebensjahr vollendet hat!Die Anmeldung für Personen unterhalb dieser Altersgrenze obliegt in der Regel den Eltern.

Die Verletzung der Meldepflicht ist ein Verstoß gegen das Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt. In diesem Fall kann ein Verwarn- oder Bußgeldverfahren bis 2.500,00 EUR eingeleitet werden.


Antragstellung

 

Persönlich oder durch ein meldepflichtiges Familienmitglied


Rechtsgrundlagen

 

Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (MG LSA)


Visitenkarte der zuständigen Stelle

 

Amt für Bürgersevice


Formulare, Merkblätter, Satzungen

  • Anmelden bei der Meldebehörde- Teil 1 (33-001)(802 kB) PDF-Dokument 33-001.pdf öffnen
  • Lebenssituation Zuzug(20 kB) PDF-Dokument lebenssituation_zuzug.pdf öffnen

Zuständige Stelle

Ressort Bürgerservice (33.1)
Faxnummer(0345) 221-4617 (Fax)


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