Dienstleistungen
Wohnung, Anmeldung (Zuzug)
Beschreibung der Dienstleistung
Viele Bürger ziehen jährlich in unsere Stadt und müssen den vollzogenen Wohnungswechsel beim Fachbereich Bürgerservice anzeigen.
Gebühr
kostenlos
Bearbeitung
sofort
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweise aller Familienmitglieder
- ggf. vorhandene Kinderausweise/Kinderreisepässe bzw. Reisepässe
Zusätzliche Hinweise
Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Frist beträgt 1 Woche!Die Pflicht zur Anmeldung obliegt jedem, der das 16. Lebensjahr vollendet hat!Die Anmeldung für Personen unterhalb dieser Altersgrenze obliegt in der Regel den Eltern.
Die Verletzung der Meldepflicht ist ein Verstoß gegen das Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt. In diesem Fall kann ein Verwarn- oder Bußgeldverfahren bis 2.500,00 EUR eingeleitet werden.
Antragstellung
Persönlich oder durch ein meldepflichtiges Familienmitglied
Rechtsgrundlagen
Meldegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (MG LSA)
Formulare, Merkblätter, Satzungen
Zuständige Stelle


(0345) 221-4617 (Fax)