Zulassung außergewöhnlicher Vornamen
Werdende Eltern grübeln vor der Geburt ihres Kindes über dessen Namen nach. Zum Familiennamen soll er passen, nicht zu altmodisch und nicht zu abgehoben klingen.
Zum Beispiel muss eindeutig sein, ob es sich um einen männlichen oder weiblichen Vornamen handelt. Ist dies nicht eindeutig der Fall, muss ein weiterer Vorname gewählt werden, der diese Voraussetzungen erfüllt. Vor allem aber geht es immer um das Wohl des Kindes, dass mit dem Namen leben muss.
Nicht jeder Name ist in Deutschland als Vorname zugelassen. Wenn Eltern nicht sicher sind, ob er vom Standesamt anerkannt werden wird, sollten Sie sich wegen der Vergabe von Vornamen zunächst an das zuständige Standesamt wenden. Das verfügt über Vornamenbücher, die jedoch nicht alle Vornamen enthalten.
Bei ausgefallenen Namen können Ausdrucke aus dem Internet oder andere Veröffentlichungen, bei denen dieser Name entdeckt wurde, vorgelegt werden.
Im Zweifelsfall werden die Eltern an die Namenberatungsstelle in Leipzig verwiesen.
Hier erhalten die Eltern ganz konkrete Auskünfte über internationale Vornamen und ihre Eintragungsfähigkeit in das Geburtenbuch. Es können schriftliche Bestätigungen zu Vornamen und Gutachten zu Vor- und Familiennamen gegen eine Bearbeitungsgebühr erstellt werden.
Kontakt:
Gesellschaft für Namenskunde e. V.
Namenberatungsstelle
Postanschrift: Augustusplatz 10-11, 04109 Leipzig
Hausanschrift: Beethovenstraße 15, Haus 5, 4.Etage, Zi. 5413, 04107 Leipzig
Sprechzeiten: Mo - Fr.: 10:00 - 16:00 Uhr bzw. nach Absprache
Telefon: 0900 887735
Telefax: 0341 9737497
Vornamenberatungsstelle: http://www.vornamenberatung.eu
(E-Mail: rodrig@rz.uni-leipzig.de )
Familiennamenberatungsstelle: http://www.namenberatung.eu/
(E-Mail: namenberatung@uni-leipzig.de)
Kosten (inkl. MwSt.):
Einfache Bestätigung: 23,80 EUR
Gutachten zu einem Vornamen: 47,60 EUR
Gutachten zu Familiennamen: 95,20 EUR


