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  • Rechtsverbindliche Bebauungspläne

    Ein Bebauungsplan regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von parzellierten Grundstücken und die Nutzung der in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen. Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Ortsgesetz) fest, welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig sind.

    Bebauungsplan

    Der Bebauungsplan wird in der Regel nur für einen Teil des Gemeindegebietes, etwa eine Gruppe von Grundstücken oder einen Stadtteil, aufgestellt. In der Regel besteht der Plan aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B). Ein Bebauungsplan kann aber beispielsweise auch nur aus einem textlichen Teil mit Begründung bestehen. Nicht Teil der Satzung, aber im Rahmen des Verfahrens zwingend erforderlich ist eine Begründung, in der die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt und in die Festsetzungen erläutert werden müssen. Teil der Begründung ist auch der Umweltbericht.

    Eine Sonderform des Bebauungsplans ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB, der aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan zu entwickeln ist.

    Der Bebauungsplan muss aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für das gesamte Gemeindegebiet, entwickelt werden.

    Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht aller rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Halle (Saale). Sowohl in der numerisch geordneten Gesamtübersicht, als auch in den nach Stadtbezirken gegliederten Teilübersicheten finden Sie Informationen zur Lage des Bebauungsplanes, die Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und erhalten Einblick in die Begründung zum jeweiligen Bebauungsplan.

    Rechtsverbindliche Bebauungspläne nach Stadtbezirken

    Zuständiger Fachbereich

    Adresse:
    Fachbereich Städtebau und Bauordnung
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon: +49 345 2216301
    Fax: +49 345 2214893

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.