Kulturpolitik
Kulturförderung
Die Stadt Halle (Saale) gewährt auf Antrag Zuwendungen zur Förderung der freien Kulturarbeit. Mit den Zuwendungen wird das Ziel verfolgt, kulturelle, künstlerische und soziokulturelle Vorhaben im Gebiet der Stadt Halle (Saale) zu fördern. Die Förderung konzentriert sich im Rahmen von Schwerpunktsetzung auf Vorhaben mit hoher öffentlicher Relevanz, die von besonderem Interesse für die Stadt Halle (Saale) sind, die eine Ergänzung zum städtischen Kulturangebot darstellen und die in besonderen Fällen das hallesche künstlerische Potential überregional präsentieren.
Zuwendungen für Maßnahmen können für nachfolgende Bereiche bewilligt werden:
- Musik
- darstellende und bildende Kunst
- Filmkunst
- Literatur
- Kinder-und Jugendkultur,
- Soziokultur sowie
- Traditions-und Heimatpflege.
Weitere Informationen zu möglichen Förderungen erhalten Sie in der Richtlinie der Stadt Halle (Saale) über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der freien Kulturarbeit und für kulturelle Vorhaben (Kulturförderrichtlinie).
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Verfahren zur Antragstellung auf Zuwendungen zur Förderung der freien Kulturarbeit wird derzeit überarbeitet. Es steht Ihnen ab dem 2. September 2022 wieder zur Verfügung. Wir bitten um Ihr Verständnis!
Die Antragstellung erfolgt schriftlich, jeweils für das Folgejahr bis zum 30. September.
Siehe auch Dienstleistung "Kulturförderung, Gewährung von Zuwendungen"