Benutzungsmodalitäten
Gebühren
Die Gebühren im Stadtarchiv Halle werden nach der geltenden Gebührensatzung erhoben. In der Regel werden beim persönlichen Besuch im Stadtarchiv die Gebühren als Barzahlung entgegengenommen. Bei schriftlichen Anfragen werden vom Archiv die Gebühren in Rechnung gestellt.
Beispiele Gebührenberechnung:
- Gebühren für Einsichtnahme in Bauakten (PDF | 28 KB)
- Gebühren für private Forschungen im Stadtarchiv (PDF | 28 KB)
- Gebühren für die Einsicht bzw. Auskunft aus Personenstandsunterlagen (PDF | 34 KB)
- Gebühren für Schüler und Studenten (PDF | 26 KB)