Faire öffentliche Beschaffung
Die ILO-Kernarbeitsnormen
Soziale Kriterien sind soziale und arbeitsrechtliche Standards, die als grundlegende Rechte auf die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen von Beschäftigten abzielen. Hierzu gehören die Kriterien des Fairen Handels der World Fair Trade Organisation (WFTO) und die Normen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Bislang haben über 138 ILO-Mitgliedsstaaten alle Kernübereinkommen ratifiziert. Zu ihnen gehört auch Deutschland. Erst durch die Ratifizierung der Kernarbeitsnormen werden sie rechtlich bindend. Nach der Ratifizierung wird ihre Umsetzung auf nationaler Ebene von der ILO regelmäßig überprüft.
Zu den Kernarbeitsnormen gehören folgende Übereinkommen:
- Übereinkommen 29: Zwangsarbeit (1930)
- Übereinkommen 87: Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes (1948)
- Übereinkommen 98: Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen (1949)
- Übereinkommen 100: Gleichheit des Entgelts (1951)
- Übereinkommen 105: Abschaffung der Zwangsarbeit (1930)
- Übereinkommen 111: Diskriminierung (1958)
- Übereinkommen 138: Mindestalter (1973)
- Übereinkommen 182: Kinderarbeit (1999)
Was in Deutschland schon als Standard vorausgesetzt wird, ist in anderen Ländern keineswegs normal. Stellen Sie sich vor, Sie müssten 70 Stunden in der Woche unter schlechten Arbeitsbedingungen in einer Fabrik arbeiten – ohne einen Arbeitsvertrag und immer auf Abruf. Stellen Sie sich vor, ihr Lohn würde nicht ausreichen, um Ihre Familie zu ernähren und Sie müssten Ihre Kinder deshalb zur Arbeit anstatt zur Schule schicken. Unvorstellbar? So oder so ähnlich sieht allerdings der Arbeitsalltag in vielen Produktionsbetrieben in Pakistan, Bangladesch oder Indien aus. Daher ist die Einhaltung angemessener sozial- und arbeitsrechtlicher Standards die Aufgabe von Regierungen und Behörden jeden Landes. Aus diesem Grund fordert auch die Stadt Halle (Saale) die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen von seinen Herstellern und Lieferanten.