Finanzielle Hilfen
- Unterstützung für Gewerbetreibende
- Aufbauhilfe für Wohneigentümer, Vermieter und Mieter
- Aufbauhilfe für Gewerbetreibende
- Aufbauhilfe für die kommunale Infrastruktur
- Aufbauhilfe für kulturelle Einrichtungen und Religionsgemeinschaften
- Aufbauhilfe für Unternehmen der Fischerei und Aquakultur
- Aufbauhilfe für Gewässer und Hochwasserschutzanlagen im Außenbereich
- Aufbauhilfe für andere Einrichtungen, Vereine und Stiftungen
- Aufbauhilfe für Kleingärtner
Aufbauhilfe für Gewässer und Hochwasserschutzanlagen im Außenbereich
Das Landesverwaltungsamt leistet in Form von Zuwendungen Aufbauhilfe zum Hochwasser 2013.
Zuschüsse für Gewässer und Hochwasserschutzanlagen im Außenbereich
Wer wird gefördert?
- Natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften
- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Begünstigte können auch Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sein, die Mitglieder der Träger der Maßnahme sind
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Sicherung und Wiederherstellung von Anlagen des Hochwasserschutzes, wie z.B. Deiche, Schöpfwerke, Siele, Wehre, einschließlich zugehöriger Vorarbeiten. Weiterhin wird die Wiederherstellung von Gewässern, einschließlich zugehöriger Vorarbeiten gefördert. Hierzu gehören z.B. die Grundräumung und die Instandsetzung der Ufer, Böschungen und Gewässerrandstreifen, der naturnahe Ausbau, Schutzpflanzungen und Wildbachverbauungen.
Wie wird gefördert?
Zuwendungen können nach dem entsprechenden Abschnitt der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 (RL Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013) vom 2. August 2013 bis zu 80 v.H. des Schadens gewährt werden. ln begründeten Härtefällen, die anhand geeigneter Unterlagen nachzuweisen sind, können im Rahmen einer vertiefenden Prüfung höhere Zuschüsse gewährt werden, jedoch maximal zu 100 v.H. der Schadenshöhe. Maßnahmen öffentlicher Träger werden zu 100 v.H. bezuschusst.
Was ist weiterhin zu beachten?
Die Anträge sind bis 30. Juni 2015 zu stellen.
Fragen beantwortet das Landesverwaltungsamt unter 0345 514 24 10 sowie per E-Mail HW-Schadenserfassung@lvwa.sachsen-anhalt.de.