Finanzielle Hilfen
- Unterstützung für Gewerbetreibende
- Aufbauhilfe für Wohneigentümer, Vermieter und Mieter
- Aufbauhilfe für Gewerbetreibende
- Aufbauhilfe für die kommunale Infrastruktur
- Aufbauhilfe für kulturelle Einrichtungen und Religionsgemeinschaften
- Aufbauhilfe für Unternehmen der Fischerei und Aquakultur
- Aufbauhilfe für Gewässer und Hochwasserschutzanlagen im Außenbereich
- Aufbauhilfe für andere Einrichtungen, Vereine und Stiftungen
- Aufbauhilfe für Kleingärtner
Aufbauhilfe für Wohneigentümer, Vermieter und Mieter
Neben der finanziellen Soforthilfe können Hochwasser-Betroffene ab sofort und bis zum 30. Juni 2015 Anträge auf Wiederaufbauhilfe stellen.
Zuschüsse für Wohneigentümer, Vermieter und Mieter
Wer wird gefördert?
- Eigentümer von selbstgenutzten und vermieteten Wohnobjekten
- Privathaushalte bei Schäden am Hausrat
Was wird gefördert?
- Instandsetzung von beschädigten Wohngebäuden
- Ersatz von zerstörten Wohngebäuden, sofern eine Instandsetzung nicht möglich oder rentabel ist
- Abriss- und Aufräumarbeiten
- Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder Schadensbegrenzung
- Reparatur oder Wiederbeschaffung von zerstörten oder beschädigten Hausratsgegenständen
Wie wird gefördert?
- nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Schäden an Wohngebäuden
- Pauschale in Abhängigkeit der Haushaltsgröße bei Schäden am Hausrat ohne geeigneten Nachweis der Schadenshöhe
- bei konkretem Schadensnachweis bis zu 80 % des Wertes der beschädigten Sache
Was ist weiterhin zu beachten?
Wichtige Hinweise sind in den Merkblättern zum Förderprogramm zu finden. Die Anträge sind bis 30. Juni 2015 zu stellen.
Fragen beantwortet die Investitionsbank Sachsen-Anhalt unter 0800 56 007 57.
Zu den Anträgen und weiteren Informationen