Finanzielle Hilfen
- Unterstützung für Gewerbetreibende
- Aufbauhilfe für Wohneigentümer, Vermieter und Mieter
- Aufbauhilfe für Gewerbetreibende
- Aufbauhilfe für die kommunale Infrastruktur
- Aufbauhilfe für kulturelle Einrichtungen und Religionsgemeinschaften
- Aufbauhilfe für Unternehmen der Fischerei und Aquakultur
- Aufbauhilfe für Gewässer und Hochwasserschutzanlagen im Außenbereich
- Aufbauhilfe für andere Einrichtungen, Vereine und Stiftungen
- Aufbauhilfe für Kleingärtner
Aufbauhilfe für die kommunale Infrastruktur
Das Landesverwaltungsamt leistet in Form von Zuwendungen Aufbauhilfe zum Hochwasser 2013.
Zuschüsse für die kommunale Infrastruktur
Wer wird gefördert?
- Gemeinden, Verbandsgemeinden, Landkreise, Zweckverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten des öffentlichen Rechts, Unterhaltungsverbände sowie sonstige nicht im Wettbewerb stehende Träger kommunaler Infrastruktur
- kommunale Unternehmen sowie sonstige Träger kommunaler Infrastruktur, die nicht unter den vorherigen Punkt fallen
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zur Beseitigung von durch Hochwasser sowie durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser, überlaufendes Regenwasser und Mischkanalisation verursachte Schäden sowie Schäden durch die Folgen von Hangrutsch, insofern sie jeweils unmittelbar durch das Hochwasser 2013 verursacht worden sind.
Wie wird gefördert?
Zuwendungen zur Schadensbeseitigung nach dem entsprechenden Abschnitt der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 (RL Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013) vom 2. August 2013 können bis zu 100 v.H. des Schadens gewährt werden.
Was ist weiterhin zu beachten?
Die Anträge sind bis 30. Juni 2015 zu stellen. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden.
Für Sportstätten ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt Bewilligungsbehörde.
Fragen beantwortet das Landesverwaltungsamt unter 0345 514 30 55 und 0345 514 30 92 sowie per E-Mail HW-Schadenserfassung@lvwa.sachsen-anhalt.de.