Finanzielle Hilfen
- Unterstützung für Gewerbetreibende
- Aufbauhilfe für Wohneigentümer, Vermieter und Mieter
- Aufbauhilfe für Gewerbetreibende
- Aufbauhilfe für die kommunale Infrastruktur
- Aufbauhilfe für kulturelle Einrichtungen und Religionsgemeinschaften
- Aufbauhilfe für Unternehmen der Fischerei und Aquakultur
- Aufbauhilfe für Gewässer und Hochwasserschutzanlagen im Außenbereich
- Aufbauhilfe für andere Einrichtungen, Vereine und Stiftungen
- Aufbauhilfe für Kleingärtner
Hochwasser 2013 – Unterstützung für Gewerbetreibende
Für Unternehmen ist es jetzt sehr wichtig, Ihre Schäden genau aufzulisten und zu dokumentieren.
- Soforthilfe
- Geänderte Insolvenzantragspflicht
- Immobilienservice/Ausweichstandorte
- IHK Halle-Dessau
- Handwerkskammer Halle
- KfW-Programme
- Agentur für Arbeit > Kurzarbeit
- Soforthilfe für Ärzte
Soforthilfe - Zuschuss zur Beseitigung von Hochwasserschäden
Das Hochwasser im Juni 2013 verursachte in Sachsen-Anhalt Schäden im mehrstelligen Millionenbereich. Mit der HOCHWASSER-SOFORTHILFE 2013 unterstützen Bund und Land betroffene Unternehmen bei der Beseitigung der Schäden – zur Sicherung einer stabilen Wirtschaft.
Wer wird gefördert?
- gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe mit weniger als 500 Beschäftigten
Was wird gefördert?
- nicht versicherte Schäden:
- Reparaturaufwendungen an Sachanlagevermögen
- Ersatzbeschaffungen für untergegangene Wirtschaftsgüter
- Schäden an Vorräten und Lagerbeständen
Wie wird gefördert?
Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
(max. 50.000 Euro, bei Existenzgefährdung und in vergleichbaren
Härtefällen max. 100.000 Euro)
Was ist weiterhin zu beachten?
- nicht gefördert werden Unternehmen der öffentlichen Hand, landwirtschaftliche Primärerzeuger, private Vermietung und Verpachtung
- es wird empfohlen, dem Antrag Bilder zur Schadensdokumentation beizufügen
- die Plausibilisierung der Schadenshöhe erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern in Sachsen-Anhalt
- Anträge sind bis zum 31.12.2013 zu stellen
Fragen beantwortet die Investitionsbank Sachsen-Anhalt
unter 0800 56 007 57
Die Unterlagen können im Dienstleistungszentrum Wirtschaft sowohl abgeholt als auch ausgefüllt zum Versand an die Investitionsbank abgegeben werden.
Geänderte Insolvenzantragspflicht
Mitteilung des Dienstleistungszentrums Wirtschaft: Wie das Bundesjustizministerium in einer Pressemitteilung vom 24.06.2013 mitteilte, soll als Beitrag zur Aufbauhilfe nach den Hochwasserschäden die Insolvenzantragsfrist für Unternehmen befristet bis zum 31.12.2013 ausgesetzt werden. Diesen Unternehmen soll damit die Möglichkeit gegeben werden, eine drohende Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit infolge der Hochwasserschäden abwenden zu können. Hierzu steht den Unternehmen das Instrument einer sogenannten „positiven Zukunftsprognose“ als Lösung zur Verfügung. In diese Prognose müssen die Ergebnisse von Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen mit den Gläubigern ebenso wie Erlöse aus Versicherungen, Hilfsleistungen und Spenden einfließen.
Erst wenn es nicht bis zum Jahresende 2013 gelingen sollte, diese positive Prognose umzusetzen und keine Aussicht mehr auf die Beseitigung der Antragsgründe besteht, läuft die 3-Wochenfrist wieder an.
Es ist deshalb dringend zu empfehlen, sich diesbezüglich rechtlichen- und steuerrechtlichen Rat einzuholen und sich diese Prognose testieren zu lassen.
- Weiteres ist der PM vom 24.06.2013 zu entnehmen (PDF | 33 KB)
Immobilienservice/Ausweichstandorte
Bei der Suche und Bereitstellung von Büroflächen vermittelt der Fachbereich Wirtschaftsförderung.
Fachbereich Wirtschaftsförderung/ Team Hochwasser
Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale)
Frau Barbara Weigert
Telefon: 0345 221-4769
Hotline: 0173 2188044
E-Mail: barbara.weigert@halle.de
IHK Halle-Dessau
Die IHK bescheinigt den Betrieben eine Erklärung, um beispielsweise Forderungen nach Vertragsstrafen wegen Lieferverzugs zu begegnen. Diese Bescheinigungen könnten aber auch von Firmen genutzt werden, die wegen des Hochwassers Lieferprobleme innerhalb Deutschlands haben, wenn deren Kunden oder Vertragspartner dies wünschen. Allerdings sind diese Bescheinigungen nicht rechtsverbindlich. Die Firma muss das Schreiben an den Kunden auf Kopfbogen erstellen und mit Originalunterschrift versehen. Die IHK bescheinigt dann die Vorlage dieser Erklärung.
Telefon: 0345 2126-282
E-Mail: export@halle.ihk.de
Zur schnellen Information und Unterstützung der durch das Hochwasser betroffenen Unternehmen hat die IHK eine Hotline eingerichtet. Hier werden betriebliche Schadensmeldungen entgegengenommen und Informationen zu Kontaktstellen vermittelt. Die Hotline ist bis auf weiteres täglich, also auch samstags und sonntags, erreichbar von 8:00 bis 18:00 Uhr. Aktuelle Informationen werden zudem unter www.halle.ihk.de, Dokument-Nr. 12018 veröffentlicht.
Telefon: 0345 2126-424
Handwerkskammer Halle
Für Fragen zu den durch das Hochwasser verursachten Schäden und Folgeschäden stehen die Betriebsberater der Handwerkskammer Halle den betroffenen Handwerksbetrieben zur Verfügung:
Hotline: 0345 2999-220
Themen könnten beispielsweise sein:
- Schadenbeurteilung an Gebäuden und Grundstücken
- Schadenbeurteilung am Maschinenpark
- Liquidität
- Vorbereitung der notwendigen Bankgespräche
- Unterlagenerstellung für Förderanträge
- Arbeits- und Vertragsrechtsfragen
- Umweltschutzanforderungen
Für die konkrete Schadensbegutachtung können entsprechend bestellte und vereidigte Sachverständige vermittelt werden.
Ein Merkblatt mit Hinweisen zu den wichtigsten Themenstellungen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe wie
- Dokumentation bzw. Aufnahme von Schäden für die Versicherung
- Wirtschaftliche Schwierigkeiten durch den Katastrophenfall
- Unterlagenerstellung für Gespräche mit Gläubigern
- Hochwasserbedingter Nichtteilnahme an der Überbetrieblichen Lehrunterweisung (ÜLU)
- Kurzarbeitergeld
- Vertragsstrafen oder Schadensersatzansprüche im Fall höherer Gewalt
- Vermittlung zur Unterstützungsaktion: „Handwerk hilft Handwerk“
ist nun unter www.hwkhalle.de abrufbar. Ein weiteres Merkblatt informiert an dieser Stelle über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen. Die Webseite wird beständig um aktuelle Informationen zum Katastrophenfall erweitert, die das Handwerk betreffen.
KfW-Programme
Folgende Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden zeitlich befristet für ein Jahr für alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Hochwasserschäden geöffnet und durch einen Signalzins von 1% deutlich verbessert:
KfW-Unternehmerkredit
ERP-Gründerkredit
KfW-Wohneigentumsprogramm und
Investitionskredit Kommunen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der KfW-Bank.
Die KfW hat hierfür Hotlines eingerichtet, die ab sofort, freigeschaltet sind:
- Gewerbliche Kreditprogramme, Gewerbliche Umweltprogramme: 0800 539-90 01
- Wohnwirtschaftliche Programme: 0800 539-90 02
- Infrastrukturprogramme: 0800 539-90 08
Agentur für Arbeit > Kurzarbeit
Unternehmen der Region, die durch aktuelle Hochwasserschäden unmittelbar betroffen sind und mit einem Arbeitsausfall ihrer Beschäftigten rechnen, können Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit Halle beantragen. Betroffene Unternehmen wenden sich bitte unter der bekannten Durchwahl telefonisch an ihren persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeberservice.
Unternehmen, die bisher keinen Kontakt zur Arbeitsagentur hatten, nutzen die gebührenfreie Rufnummer 0800 4555520 und werden automatisch mit dem Arbeitgeberservice verbunden.
Agentur für Arbeit Halle
Schopenhauer Straße 2
06114 Halle (Saale)
Telefon: 0800 4555520 oder bei betreuendem Ansprechpartner
Soforthilfe für Ärzte
Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt möchte alle Kammermitglieder unterstützen, die durch das Hochwasser geschädigt worden sind.
Alle betroffenen Ärztinnen und Ärzte werden gebeten, sich zu melden:
Ärztekammer Sachsen-Anhalt
Nicole Fremmer
Assistentin der Geschäftsführung
Telefon: 0391 60547140
E-Mail: info@aeksa.de