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Ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg

Die Stadt Halle (Saale) sucht geeignete Personen für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg.

Die fünfjährige Amtsperiode der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter endet im Dezember 2023, so dass für die kommende Amtsperiode von 2024 bis 2028 Neuwahlen durchzuführen sind.

Für die Neuwahl hat der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) eine Vorschlagliste mit 8 geeigneten Bürgerinnen und Bürgern zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter aufzustellen. Die Wahl selbst erfolgt durch den bei dem Gericht bestellten Wahlausschuss.
Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter mit. Die Personen müssen nicht über ausgeprägtes Fachwissen verfügen. Als Nichtjuristen sollen sie ihre Lebenserfahrungen, ihre Wertvorstellungen und ihr Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren einbringen. Berufserfahrungen, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen in bestimmten Situationen und soziale Gegebenheiten, großes Verantwortungsbewusstsein und Vorurteilsfreiheit sind Eigenschaften, die eine ehrenamtliche Richterin bzw. ehrenamtlicher Richter mitbringen sollten. Wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes verlangt das Amt ebenfalls eine körperliche Eignung.

Folgende Hinweise sind bei einer Bewerbung zu beachten:
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Sie sollen das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben. Der Hauptwohnsitz der bewerbenden Person muss in der Stadt Halle (Saale) liegen und sollte auch in absehbarer Zeit nicht verändert werden. Von Gesetz wegen ist nicht ausgeschlossen, wenn jemand bei mehreren Institutionen als ehrenamtliche/r Richter/in tätig ist. Etwaige Interessenskonflikte sollten allerdings vermieden werden.

Vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen:

  • Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind,
  • Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
  • Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.

Nicht berufen werden können:

  • Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
  • Richter,
  • Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
  • Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
  • Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.

Wenn Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben, senden Sie das ausgefüllte Bewerbungsformular

bis spätestens 14.04.2023 an folgende Adresse:

Stadt Halle (Saale)
Fachbereich Recht
Frau Grosam-Flohr
Marktplatz 1
06108 Halle (Saale)
sandra.grosam-flohr@halle.de

Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise zur Aufnahme in die Vorschlagsliste.
Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, Datenschutzhinweis