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Interessenbekundungsverfahren: Dienstleistungskonzessionsvertrag zur Bereitstellung der Schülerspeisung in der „Marguerite Friedlaender Gesamtschule“


Die Stadt Halle (Saale) sucht zum 01.08.2023 zur Sicherstellung der Schülerspeisung nach § 72a SchulG LSA

eine(n) Anbieterin/Anbieter für die Bereitstellung der Schülerspeisung in folgender Schule in Halle (Saale):

„Marguerite Friedlaender Gesamtschule“, Ingolstädter Straße, 06128 Halle (Saale)
Vergabenummer FB 51.4-L-01/2023.

Die Stadt Halle (Saale) beabsichtigt, die Betreibung der Schülerspeisung auf der Grundlage eines Interessenbekundungsverfahrens neu zu vergeben.

Für die Schule kann eine Leistungsbeschreibung mit schulspezifischen Öffnungszeiten, Schülerzahlen, derzeitiger Essenteilnehmeranzahl, Angaben zu den zur Essenausgabe zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten einschl. der vorhandenen Ausstattung und spezifischen qualitativen Anforderungen an das Schulessen sowie der abzuschließende Mustervertrag unter folgender E-Mail jasmin.doerheit@halle.de abgefordert werden. Als Ansprechpartnerin für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Dörheit unter der genannten E-Mail-Adresse und unter der Telefonnummer 0345/ 221 3168 zur Verfügung.

Während des Auswahlverfahrens können einzelfallgerechte Anpassungen des Mustervertrags erfolgen. Eine Besichtigung wird empfohlen. Ein Besichtigungstermin in der „Marguerite Friedlaender Gesamtschule“ kann vereinbart werden.

Inhalt des Mustervertrages ist ein Vertragszeitraum von 2 Schuljahren vom 01.08.2023 bis 31.07.2025 mit dreimaliger Option einer jährlichen Vertragsverlängerung bis maximal 31.07.2028.
Die Versorgung im Rahmen der Schülerspeisung betrifft die Schulzeiten.

Der Vertrag umfasst die Anforderungen und Rahmenbedingungen für die Schülerspeisung. Die konkrete vertragliche Bindung der Essenteilnehmer einschl. Bestellung/Kassierung/Abrechnung erfolgt über Verträge zwischen dem Anbieter und den einzelnen Schülern/Sorgeberechtigten/Eltern. Das Umsatzrisiko liegt beim Anbieter.

Es erfolgt ein Vertragsschluss mit jeweils einem Vertragspartner pro Schule. Die Bindung von Subunternehmen durch den Anbieter z. B. für die Essenausgabe ist auf Basis und unter Einhaltung der vertraglichen Regelungen jedoch grundsätzlich verhandelbar. Mehrwertsteuervorteile sind im Essenspreis einzupreisen.

Es wird erwartet, dass der Anbieter für die Auswahl der zuzubereitenden Speisen die Qualitätsstandards für die Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) als verbindliche Mindestanforderung zu Grunde legt, wie:
 

  • ausgewogene und gesunde Lebensmittelvielfalt
  • reichlich Getreideprodukte sowie Kartoffeln
  • viel Gemüse und Obst
  • häufig Milch und Milchprodukte, ein- bis zweimal in der Woche Fisch, Fleisch, Wurstwaren 
  • wenig Fett und fettreiche Lebensmittel
  • schonende Zubereitung
  • Zucker und Salz sowie Eier in Maßen.
  •  

Das einzureichende Versorgungskonzept enthält Aussagen zu:

  • Anteil von Zutaten aus kontrolliert ökologischem Anbau
  • Art und Weise der Herstellung der Speisen
  • Bezugsquellen der Produkte
  • Ort und Zeit der Speisenzubereitung
  • Gesundheits- und Hygienekonzept.  

Der Anbieter muss sich verpflichten, die Speisen immer nach dem neuesten Stand der Ernährungswissenschaft zuzubereiten.

Weitere wünschenswerte Anforderungen an die Speisen sind:

  • Nutzung saisonaler und regionaler Zutaten
  • Anteil von Zutaten aus kontrolliert ökologischen Anbau, (bei Bedarf) verschiedene Angebote für Sonderkostformen (Diäten) oder für verschiedene Glaubensrichtungen
  • der Verzicht auf Alkoholzusätze ist hingegen erforderlich.

Die Warmhaltezeit von der Fertigstellung der Mahlzeit bis zur Auslieferung darf 120 Minuten nicht überschreiten. Die Möglichkeit einer Regenerierung der angelieferten Speisen ist vom Lebensmittelunternehmer selbst zu stellen.

Der Speiseplan sollte eine täglich wechselnde Speisefolge mit mindestens 2 Wahlessen enthalten.
Weitere Anforderungen werden schulkonkret in den Unterlagen formuliert.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

1.    Versorgungskonzept mit allgemeinen Angaben z. B. zu: 

  • Art und Weise der Herstellung der Speisen
  • Produktverwendung und –verarbeitung
  • Bezugsquellen der Produkte
  • Ort und Zeit der Speisenzubereitung
  • Lieferzeiten zum Lieferort
  • Art und Weise der Essenausgabe vor Ort
  • Angaben zum eingesetzten Personal
  • Gesundheits- und Hygienekonzept


2.    Preisliste der anzubietenden Speisen

3.    vorhandene Referenzen (maximal 5) zu einschlägigen Erfahrungen bei der Führung einer Kantine und/oder im Bereich der Gastronomie 

4.    Musterspeiseplan für einen Zeitraum von insgesamt 4 Wochen.

Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen mit den o. g. Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag unter Angabe des vollständigen Absenders sowie des Betreffs „Ausschreibung Schülerspeisung“ mit der zugehörigen Vergabenummer bis spätestens zum 24.03.2023 um 12:00 Uhr

an die Stadt Halle (Saale), Fachbereich Recht, Team Submission, Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale) zu senden bzw. dort (Zimmer 354) abzugeben.

Für alle in dieser Bekanntmachung enthaltenen Daten wird für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten keine Gewähr übernommen. Jeder Interessent wird daher aufgefordert, sich über den Zustand/die Lage des Objektes selbst zu informieren und die notwendigen Feststellungen zu treffen. Vorliegend handelt es sich um ein Interessenbekundungsverfahren, welches nicht den vergaberechtlichen Bestimmungen der VOL unterliegt. Ein Rechtsanspruch auf Abschluss eines Dienstleistungskonzessionsvertrages leitet sich aus der Teilnahme an dem Verfahren nicht ab.

Die Bewerberauswahl wird unter Beteiligung der Stadtverwaltung, der Schulleitung, der Stadt- bzw. Schulelternvertretung und ggf. der Schülervertretung erfolgen.

Die Stadt Halle (Saale) behält sich vor, das Interessenbekundungsverfahren oder die sich anschließenden Bieterverhandlungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu beenden und ggf. ein neues Verfahren zu beginnen. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung des gesamten Verfahrens oder Teilen hiervon.
Die Stadt Halle (Saale) behält sich weiterhin vor, im Rahmen des Verfahrens weitere Unterlagen und Erklärungen wie z. B. Nachweise bzgl. Gewerbeanmeldung/Berufsgenossenschaft/Haftpflicht-versicherung sowie ein Testessen zu fordern.
Interessenten und ausgewählte Bieter haben die Kosten für die Teilnahme am gesamten Verfahren selbst zu tragen. Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an diesem Verfahren entstandenen Kosten werden Interessenten und/oder ausgewählten Bietern nicht erstattet, jegliche Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.