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Schöffenwahl 2023

Die Stadt Halle (Saale) sucht für die Amtsperiode 2024 bis 2028 geeignete Personen für das Amt eines Schöffen oder Jugendschöffen für die Strafgerichtsbarkeit des Amtsgerichts Halle (Saale) und des Landgerichts Halle. Der zuständige Richter des Amtsgerichts Halle (Saale) teilt der Stadt Halle (Saale) die Anzahl der jeweils vorzuschlagenden Schöffen und Jugendschöffen mit. Der Stadtrat und der Jugendhilfeausschuss schlagen dem Schöffenwahlausschuss in Form von Vorschlagslisten geeignete Personen für die Schöffentätigkeit vor. Diese Listen enthalten doppelt so viele Personen, wie tatsächlich zu wählen sind; die Hälfte der Bewerberinnen und Bewerber bleibt deshalb unberücksichtigt. Die Stadt Halle (Saale) bittet alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, sich um die Übernahme eines Schöffenamtes zu bewerben.

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Abgesehen von wenigen gesetzlich geregelten Ausnahmen ist jeder Staatsbürger verpflichtet und berechtigt, ein solches Ehrenamt zu übernehmen. Wer sich um das Amt eines Jugendschöffen bewirbt, sollte darüber hinaus über besondere Erfahrungen in der Jugenderziehung verfügen.

Aufstellung der Listen:
Die Gemeinden stellen Vorschlagslisten auf. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich selbst benennen bzw. bewerben. Vorschläge für geeignete Personen können aber auch von Vereinigungen jeder Art erfolgen. So können z. B. Parteien, Verbände oder gesellschaftliche Organisationen jeden, der die Voraussetzungen erfüllt, zur Aufnahme in die Vorschlagsliste benennen.

Voraussetzungen:
Alle Bewerbenden müssen den gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen gerecht werden. Darüber hinaus dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen, die gegen eine Berufung in das Schöffenamt sprechen.
Die einzelnen Anforderungen und Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt oder den entsprechenden Gesetzestexten (Links siehe unten).

Bewerberformulare:
Die Formulare erhalten Sie an den Pforten der folgenden Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung sowie im Dienstleistungszentrum Bürgerbeteiligung:

  • Ratshof, Marktplatz 1,
  • Neustädter Passage 18,
  • Albert-Schweitzer-Straße 40,
  • Am Stadion 5.

Die Formulare können vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden oder an die im Formular angegebene Anschrift per Post oder per E-Mail zurückgesandt werden. Das Formular steht auch zum Download zur Verfügung:

Rechtliche Grundlagen:

Weitere Informationen erhalten Sie auf folgenden Internetseiten:

Ansprechpartner:
Schöffen Amtsgericht / Landgericht  
Sandra Grosam-Flohr

Jugendschöffen
Mike Apel