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Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Beschreibung der Dienstleistung

Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger in Deutschland benötigen einen Aufenthaltstitel. Dieser wird ab 1. September 2011 einheitlich als elektronisches Dokument in Checkkartengröße herausgegeben.
Der eAT ist kein Passersatzdokument. Er wird als separates Dokument ausgestellt und dient ausschließlich dazu, den aufenthaltsrechtlichen Status zu dokumentieren und ist grundsätzlich nur gültig im Zusammenhang mit einem gültigen, anerkannten Pass oder Passersatz.
Weitergehende Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel in verschiedenen Sprachen erhalten Sie über die Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.

Gebühr

Bei Ausländerbehörde zu erfragen.

Bearbeitung

Der eAT kann ausschließlich bei der Bundesdruckerei bestellt werden. Hier ist nach der Beantragung mit Wartezeiten von 4 bis 6 Wochen zu rechnen. Die Ausländerbehörde ist somit ab dem 1. September 2011 nicht mehr in der Lage, direkt bei der Vorsprache einen Aufenthaltstitel zu erteilen oder zu verlängern.

Zusätzliche Hinweise

Der eAT enthält einen kontaktlosen Chip im Karteninnern. In diesem sind zum Schutz gegen Missbrauch und zur Herstellung einer eindeutigen Verbindung mit dem Inhaber ein digitales Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert.

Zusätzlich enthält der eAT auf dem Chip einen elektronischen Identitätsnachweis für die Online-Ausweisfunktion und die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen.

Der eAT ist kein Passersatzdokument. Er wird als separates Dokument ausgestellt und dient ausschließlich dazu, den aufenthaltsrechtlichen Status zu dokumentieren und ist grundsätzlich nur gültig im Zusammenhang mit einem gültigen, anerkannten Pass oder Passersatz.

Nebenbestimmungen werden im Chip gespeichert und auf einem eigenen Zusatzblatt zum eAT ausgedruckt.

Der eAT findet für folgende Aufenthaltstitel Anwendung:
 

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG
  • Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht Unionsbürger sind
  • Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht Unionsbürger sind
  • Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz

Duldungen, Ausweisersatz und Fiktionsbescheinigungen werden weiterhin in Papierform ausgestellt.

Alle bisherigen Aufenthaltstitel bleiben bis zum Ablauf der Befristung beziehungsweise bis zur Neuausstellung oder Verlängerung des Reisepasses gültig, längstens bis zum 31.08.2021. Erst bei der Beantragung der entsprechenden Verlängerung des Aufenthaltstitels beziehungsweise dem Übertrag des Aufenthaltstitels in einen neuen Pass wird ein eAT ausgestellt.

Wegen der notwendigen Speicherung der biometrischen Daten auf dem Kartenchip des eAT müssen künftig von jedem Antragsteller, auch von Kindern ab einem Alter von 6 Jahren, zwei Fingerabdrücke genommen werden. Daher ist bei der Beantragung generell eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde nötig. Das vorzulegende Foto muss biometrisch sein.

Der eAT wird von der Bundesdruckerei an die Ausländerbehörde gesandt. Zur Abholung ist eine zusätzliche persönliche Vorsprache erforderlich. Dabei erfolgt auf Wunsch (bei geklärter Identität) ebenso die Freischaltung der Online-Ausweisfunktion.

Da auf dem eAT der aktuelle Wohnort vermerkt wird, ist bei Wohnortwechsel ebenso eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde notwendig.

Wegen der steigenden Produktionskosten für den eAT bei der Bundesdruckerei wurden die Gebührensätze der einzelnen Aufenthaltstitel erheblich angehoben. Die einzelnen Gebührensätze werden daher im Schnitt um 50 Euro steigen.

Antragstellung

persönlich

Für die Beratung/Beantragung können Sie einen Termin, telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) und 0345-2210 oder per E-Mail über auslaenderbehoerde@halle.de vereinbaren. Antragsunterlagen können mit der Post oder elektronisch über auslaenderbehoerde@halle.de eingereicht werden. Sie erhalten dann einen Termin zur Aufnahme der biometrischen Daten.

Rechtsgrundlagen

Aufenthaltsgesetz, Aufenthaltsverordnung

zuständige Stelle

zur Telefonbuchansicht von Team Asyl und humanitärer Aufenthalt (Team I)

Am Stadion 5
06122 Halle (Saale)

zum Stadtplan

Telefon: 0 115

E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Team Asyl und humanitärer Aufenthalt (Team I)

Sprechzeiten

Mo: 08:00 - 15:30 Uhr (nur mit Termin)

Di: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

Mi: 08:00 - 15:30 Uhr (nur mit Termin)

Do: 08:00 - 15:30 Uhr (nur mit Termin)

Fr: 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)

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