Dienstleistungen
Dienstleistungen
Überschwemmungsgebiete, Ausnahmegenehmigungen
Beschreibung der Dienstleistung
In Überschwemmungsgebieten gelten bestimmte Schutzbestimmungen. Das Errichten von baulichen Anlagen sowie das Ablagern von Materialien (Erde, Sand, Steine) ist verboten. In begründeten Fällen kann eine Ausnahmegenehmigung von den Schutzbestimmungen erteilt werden.
Gebühr
in der Regel 65,00 Euro, je nach Aufwand auch höher (per Rechnung)
Bearbeitung
innerhalb von 4 Wochen
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
- Lageplan
Zusätzliche Hinweise
für Vor-Ort-Termin eine Telefonnummer angeben
Antragstellung
schriftlich
Rechtsgrundlagen
§ 101 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 16. März 2011
Formulare und andere Dokumente
Ansprechpartner/-in
zur Telefonbuchansicht von Frau Herter
Sachbearbeiterin Wasserrechtliche Genehmigungen
Zimmer: 12.25Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4693
Faxnummer: 0345 221-4667
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team Untere Wasser-/Bodenschutzbehörde (67.2.1)
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4661
Telefon: 0345 221-4444
Faxnummer: 0345 221-4667
Sprechzeiten
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen