Dienstleistungen
Dienstleistungen
Tagespflege (im Jugendbereich)
Beschreibung der Dienstleistung
Kindertagespflege ist eine individuelle und familiennahe Betreuungsform für Kinder, die von der Stadt Halle (Saale) angeboten wird.
Sie kann Alternative und Ergänzung zur Förderung und Betreuung in Tageseinrichtungen sein und entspricht dem Wunsch- und Wahlrecht der Erziehungs- und Sorgeberechtigten.
Kindertagespflege wird vorwiegend für Kinder bis zum dritten Lebensjahr vorgehalten.
In dieser Betreuungsform werden bis zu 5 Kinder durch eine ausgebildete Kindertagespflegeperson in deren Haushalt, in angemieteten Räumen oder in der Familie des Pflegekindes betreut.
Die Betreuungs- und Förderangebote können erfolgen, gem. Tagespflegerichtlinie § 5 (1)
- im Haushalt der Tagespflegeperson
- in durch die Tagespflegeperson angemieteten Räumlichkeiten
- im Haushalt der Personensorgeberechtigten
Eltern, die sich für das Betreuungsangebot Kindertagespflege entscheiden, können die Vermittlung des Fachbereichs Bildung, Albert-Schweitzer-Straße 40, in Anspruch nehmen, oder private Regelungen treffen.
- Übersicht Kindertagespflege (Stand: 26.01.2021) (PDF | 85 KB)
Gebühr
Die Vermittlung ist kostenlos.
Zusätzliche Hinweise
Rechtsgrundlagen
§§ 22 - 24a Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und die §§ 6 und 11 Absatz 6 Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA), § 43 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Formulare und andere Dokumente
Ansprechpartner/-in
zur Telefonbuchansicht von Frau Seidel
Sachbearbeiterin Kindertagespflege
Zimmer: 311Albert-Schweitzer-Straße 40
06114 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-3142
Faxnummer: 0345 221-3152