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Niederlassungserlaubnis, allgemein

Beschreibung der Dienstleistung

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel.
Bereits die Bezeichnung macht deutlich, dass der Titel ausländischen Personen erteilt wird, die auf Dauer im Bundesgebiet bleiben und hier ihren wirtschaftlichen und familiären Lebensmittelpunkt haben.

Die Vorschriften der §§ 9 und 26 Abs. 4 AufenthG normiert spezielle Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis. Die Erwerbstätigkeit ist bei Erteilung umfassend erlaubt.

Gebühr

Die Gesamtgebühr für die Niederlassungserlaubnis beträgt 113 EUR. Die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 56,50 EUR ist  bei Antragstellung zu entrichten. Die Erteilungsgebühr in Höhe von 56,50 EUR entrichtet man bei Abholung der Niederlassungserlaubnis. 

Bearbeitung

Es sind Zuarbeiten anderer Behörden erforderlich, welche einen Zeitraum von 2 bis 4 Wochen benötigen.  Zudem  wird die Niederlassungserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) erteilt. Dieser kann ausschließlich bei der Bundesdruckerei bestellt werden.

Nach der Beantragung ist daher mit Wartezeiten von insgesamt  6 bis 8  Wochen zu rechnen.

Erforderliche Unterlagen

Originale sind vorzulegen, Kopien sind vor der Abgabe zu fertigen
 

  • anerkannter und gültiger Nationalpass oder Reiseausweis als Passersatz
  • vollständig ausgefüllter Formblattantrag
  • biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts ( z. B. aktueller Arbeitsvertrag mit 6 aktuellen Lohnbescheinigungen oder Gewerbeanmeldung mit betriebswirtschaftliche Analyse (BWA) oder Rentenbescheid oder Leistungen nach ALG I noch mind. 6 Monate)
  • Mietvertrag, bei Untermietverträgen,  Bestätigung des Vermieters unter Angabe der Miethöhe (warm)
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis der eigenen Entrichtung von 60 Monaten Pflichtbeiträgen oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen  Rentenversicherung (Rentenversicherungsverlauf)
  • Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs oder Schulabschlüsse deutscher Schulen (z. B. Abschlusszeugnis, Bachelor, Master)

Zusätzliche Hinweise

*** im Aufzählungsmodus***

Antragstellung

nur persönlich, da für den eAT Fingerabdrücke und die Unterschrift erfasst werden müssen

Für die Beratung/Beantragung können Sie einen Termin, telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) und 0345-2210 oder per E-Mail über auslaenderbehoerde@halle.de vereinbaren. Antragsunterlagen können mit der Post oder elektronisch über auslaenderbehoerde@halle.de eingereicht werden. Sie erhalten dann einen Termin zur Aufnahme der biometrischen Daten.

Rechtsgrundlagen

§§ 9 oder 26 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

zuständige Stelle

zur Telefonbuchansicht von Abteilung Einreise und Aufenthalt (33.2)

Am Stadion 5
06122 Halle (Saale)

zum Stadtplan

Telefon: 0 115

E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Abteilung Einreise und Aufenthalt

Sprechzeiten

Mo: 08:00 - 15:30 Uhr

Di: 08:00 - 18:00 Uhr

Mi: 08:00 - 15:30 Uhr

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