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Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Forschungstätigkeit

Beschreibung der Dienstleistung

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Sie ist einer ausländischen Person aus Nicht-EU-Staaten zu erteilen, wenn eine vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anerkannte Forschungseinrichtung eine Aufnahmevereinbarung mit einem Forscher/ einer Forscherin wirksam abgeschlossen hat.  Forscher/innen können Arbeitnehmer/innen, Stipendiaten und Selbstfinanzierer sein.  Doktoranden fallen darunter, wenn sie ihre Dissertation im Rahmen der Aufnahmevereinbarung erstellen.  Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit für das in der Aufnahmevereinbarung bezeichnete Forschungsvorhaben und zur Ausübung von Tätigkeiten in der Lehre.  Die Aufenthaltserlaubnis wird für mindestens ein Jahr erteilt. Wenn das Forschungsvorhaben von kürzerer Dauer ist, wird die Aufenthaltserlaubnis auf die Dauer des Forschungsvorhabens befristet.

Gebühr

Die Bearbeitungsgebühren für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis sind bei Antragstellung zu entrichten und betragen:

  • 100 EUR für die Ersterteilung mit einer Geltungsdauer bis zu einem Jahr
  •   96 EUR für die Verlängerung bis zu drei Monaten
  •   93 EUR für die Verlängerung von mehr als drei Monaten
  •   98 EUR für den Zweckwechsel des Aufenthaltstitels

Bearbeitung

Es sind Zuarbeiten anderer Behörden erforderlich, welche einen Zeitraum von 2 bis 4 Wochen benötigen.  Zudem  wird die Niederlassungserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) erteilt. Dieser kann ausschließlich bei der Bundesdruckerei bestellt werden. Nach der Beantragung ist daher mit Wartezeiten von insgesamt  6 bis 8  Wochen zu rechnen.

Erforderliche Unterlagen

Originale sind vorzulegen, Kopien sind vor der Abgabe zu fertigen

  • vollständig ausgefüllter Formblattantrag
  • biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
  • anerkannter und gültiger Nationalpass oder Passersatz (Kopie)
  • Abgeschlossene Aufnahmevereinbarung mit der anerkannten Forschungseinrichtung und dem Forscher (Kopie) (www.bamf.de Stichwort: Muster einer Aufnahmevereinbarung)
  • Mietvertrag
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz (Kopie)

Zusätzliche Hinweise

Die Ausländerin / der Ausländer  muss mit dem erforderlichen Visum eingereist sein oder sie / er ist berechtigt,  den Aufenthaltstitel im Bundesbiet einzuholen. Die Regelvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 AufenthG müssen erfüllt werden.  Als Mindestbetrag für die Lebensunterhaltssicherung für Forscher nach § 20 gilt nach § 2 Absatz 3 Satz 6 ein Betrag in Höhe von zwei Dritteln der Bezugsgröße i.S.d. § 18 SGB IV. Das Bundesministerium des Innern gibt den betreffenden Nettobetrag für das kommende Jahr jeweils bis zum 31. Dezember des Vorjahres im Bundesanzeiger bekannt. Ab dem 01.01.2013 ist das ein Nettomindestbetrag in Höhe 1.516,67 Euro monatlich in den neuen Bundesländern. Bei Unterschreitung dieses Betrages ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob ein Anspruch auf öffentliche Leistungen besteht.

Antragstellung

Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen, da für den eAT Fingerabdrücke erfasst werden müssen.

Für die Beratung/Beantragung können Sie einen Termin, telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) und 0345-2210 oder per E-Mail über auslaenderbehoerde@halle.de vereinbaren. Antragsunterlagen können mit der Post oder elektronisch über auslaenderbehoerde@halle.de eingereicht werden. Sie erhalten dann einen Termin zur Aufnahme der biometrischen Daten.

Rechtsgrundlagen

Es gelten der § 20 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) sowie die Beschäftigungsverordnung (BeschV) und  die Beschäftigungsverfahrensverordnung (BeschVerfV).

zuständige Stelle

zur Telefonbuchansicht von Team Asyl und humanitärer Aufenthalt (Team I)

Am Stadion 5
06122 Halle (Saale)

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Telefon: 0 115

E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Team Asyl und humanitärer Aufenthalt (Team I)

Sprechzeiten

Mo: 08:00 - 15:30 Uhr (nur mit Termin)

Di: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

Mi: 08:00 - 15:30 Uhr (nur mit Termin)

Do: 08:00 - 15:30 Uhr (nur mit Termin)

Fr: 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)

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