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Aufenthaltserlaubnis für ausländische Ehegatten eines Deutschen

Beschreibung der Dienstleistung

Die Aufenthalserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird dem ausländischen Ehegatten eines Deutschen erteilt bzw. verlängert. Wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat und die eheliche Lebensgemeinschaft besteht bzw. fortbesteht. Der Aufenthaltstitel berechtigt zur Erwerbstätigkeit.

Gebühr

Die Bearbeitungsgebühren für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis sind bei Antragstellung zu entrichten und betragen:

  • 100 EUR für die Ersterteilung mit einer Geltungsdauer bis zu einem Jahr
  •   96 EUR für die Verlängerung bis zu drei Monaten
  •   93 EUR für die Verlängerung von mehr als drei Monaten 
  •   98 EUR für den Zweckwechsel des Aufenthaltstitels  

Bearbeitung

Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) erteilt. Dieser kann ausschließlich bei der Bundesdruckerei bestellt werden. Hier ist nach der Beantragung mit Wartezeiten von 4 bis 6 Wochen zu rechnen.

Erforderliche Unterlagen

Originale sind vorzulegen, Kopien sind vor der Abgabe zu fertigen

  • vollständig ausgefüllter Formblattantrag
  • biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
  • anerkannter und gültiger Nationalpass oder Passersatz (Kopie)
  • Eheurkunde bei Ersterteilung 
  • Nachweis über Deutschkurs bei Ersterteilung (A1)
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz (Kopie)
  • Da eine Erklärung über die eheliche Lebensgemeinschaft abgegeben werden muss, ist die Vorsprache beider Ehepartner erforderlich.
     

Zusätzliche Hinweise

Eine Ausländerin oder ein Ausländer ist mit dem erforderlichen Visum eingereist oder ist berechtigt, die Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet einzuholen. Die Regelvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 1a, 2 und 4 AufenthG werden erfüllt, d. h. die Identität ist nachgewiesen, es liegt kein Ausweisungsgrund vor, die Passpflicht wird erfüllt.

Der Ehegatte muss sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können. Die Ehe muss nach deutschem Recht anerkannt sein. Die Erklärung über die eheliche Lebensgemeinschaft muss vorliegen.
 

Antragstellung

Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen, da für den eAT Fingerabdrücke erfasst werden müssen.

Für die Beantragung benötigen Sie einen Termin, den Sie online, telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) und 0345-2210 oder persönlich vereinbaren können.
An den Tagen Montag und Mittwoch in der Zeit von 08:00 – 15:30 Uhr sind nur die persönliche Terminvereinbarung sowie die Klärung kurzer Anliegen und die Dokumentenabholung möglich.

Rechtsgrundlagen

Es gelten die §§ 28 Abs.1 Nr. 1, § 28 Abs.2 Satz 2 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG).

zuständige Stelle

zur Telefonbuchansicht von Team Asyl und humanitärer Aufenthalt (Team I)

Am Stadion 5
06122 Halle (Saale)

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Telefon: 0 115

E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Team Asyl und humanitärer Aufenthalt (Team I)

Sprechzeiten

Mo: 08:00 - 15:30 Uhr (nur mit Termin)

Di: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

Mi: 08:00 - 15:30 Uhr (nur mit Termin)

Do: 08:00 - 15:30 Uhr (nur mit Termin)

Fr: 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)

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