Dienstleistungen
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Betreuungsgeld
Beschreibung der Dienstleistung
Hinweis: Das Bundesverfassungsgericht hat mit Datum vom 21.07.2015 das Betreuungsgeldgesetz für nichtig erklärt, weil dem Bundesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld fehlt.
Das für nichtig erklärte Gesetz ist grundsätzlich vom Zeitpunkt seines Inkrafttretens an als ungültig anzusehen.
Alle zu diesem Zeitpunkt bereits rechtskräftig beschiedenen Anträge auf Betreuungsgeld werden bis zum Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen, auf deren Grundlage die Bewilligung erfolgte, im Rahmen des Vertrauensschutzes weiter gezahlt.
Alle noch nicht beschiedenen Anträge sind abzulehnen.
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team Bundeselterngeld (51.6.3)
06122 Halle (Saale)
Faxnummer: 0345 221-3127
E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Team Bundeselterngeld
Sprechzeiten
Mo: bis Fr.: nur nach Terminvereinbarung