Dienstleistungen
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Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte
Beschreibung der Dienstleistung
Einem ausländischen Hochqualifizierten kann in besonderen Fällen eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn die Beschäftigung oder selbständige Erwerbstätigkeit erlaubt ist und die Annahme gerechtfertigt ist, dass die Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland und die Sicherung des Lebensunterhalts ohne staatliche Hilfe gewährleistet sind. Die Vorschrift zielt auf Spitzenkräfte der Wissenschaft und Forschung mit einer herausragenden beruflichen Qualifikation.
Hoch qualifiziert sind insbesondere:
- Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen (Experte in einem Wissenschaftsgebiet) oder
- Lehrpersonen in herausgehobener Funktion (Lehrstuhlinhaber und Institutsdirektoren) oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion (Abteilungsleiter, Leiter wissenschaftlicher Projekt- oder Arbeitsgruppen).
Gebühr
Die Gesamtgebühr für die Niederlassungserlaubnis beträgt 113 EUR. Die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 56,50 EUR ist bei Antragstellung zu entrichten. Die Erteilungsgebühr in Höhe von 56,50 EUR entrichtet man bei Abholung der Niederlassungserlaubnis.
Bearbeitung
Die Niederlassungserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) erteilt. Dieser kann ausschließlich bei der Bundesdruckerei bestellt werden. Hier ist nach der Beantragung mit Wartezeiten von 4 bis 6 Wochen zu rechnen.
Erforderliche Unterlagen
Originale sind vorzulegen, Kopien sind vor der Abgabe zu fertigen
- anerkannter und gültiger Nationalpass
- vollständig ausgefüllter Formblattantrag
- biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
- Nachweis des Abschlusses an einer deutschen oder ausländischen Hochschule oder Universität (Original und Kopie)
- Nachweis des Aufenthaltszwecks (z.B. aktueller Arbeitsvertrag; Nachweis der Tätigkeit als Wissenschaftler (Original und Kopie)
- Nachweis der besonderen fachlichen Kenntnisse z. B. durch besondere Veröffentlichungen, Wissenschaftspreise, internationale Reputationen, Stellungnahme der „anwerbenden“ Stelle etc. (Original und Kopie)
- Nachweis der herausgehoben Funktion z.B. durch Ernennungsurkunden, Berufungen, Arbeitsverträge etc. (Original und Kopie)
- Mietvertrag sofern noch nicht vorgelegt (Original und Kopie)
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz (Original und Kopie)
Antragstellung
Die Antragstellung kann nur persönlich erfolgen, da für den eAT Fingerabdrücke und die Unterschrift erfasst werden müssen.
Für die Beratung/Beantragung können Sie einen Termin, telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) und 0345-2210 oder per E-Mail über auslaenderbehoerde@halle.de vereinbaren. Antragsunterlagen können mit der Post oder elektronisch über auslaenderbehoerde@halle.de eingereicht werden. Sie erhalten dann einen Termin zur Aufnahme der biometrischen Daten.
Rechtsgrundlagen
Formulare und andere Dokumente
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Abteilung Einreise und Aufenthalt (33.2)
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0 115
E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Abteilung Einreise und Aufenthalt
Sprechzeiten
Mo: 08:00 - 15:30 Uhr
Di: 08:00 - 18:00 Uhr
Mi: 08:00 - 15:30 Uhr
Do: 08:00 - 15:30 Uhr
Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Sa: geschlossen
So: geschlossen