Dienstleistungen
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Baugenehmigung erteilen
Beschreibung der Dienstleistung
Baugenehmigungen werden auf Antrag für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen nach §§ 62 und 63 Bauordnung erteilt.
Gebühr
in Abhängigkeit vom Bauvorhaben auf der Grundlage der Baugebührenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Bearbeitung
innerhalb von 3 Monaten bei vollständigen Unterlagen (vgl. § 68 Bauordnung)
Erforderliche Unterlagen
Nach Bauvorlagenverordnung, in der Regel mindestens:
ausgefülltes Antragsformular
(Link auf Formular des Landes Sachsen-Anhalt - Antrag auf Baugenehmigung)
- Lageplan
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte und Liegenschaftsbuch) für das Baugrundstück (nicht älter als 6 Monate)
- Bauzeichnungen
- Bau- und Betriebsbeschreibung
(Link auf Formular des Landes Sachsen-Anhalt - Baubeschreibung (Anlage zum Bauantrag)) - Nachweis der Standsicherheit (Erklärung zum Kriterienkatalog)
Hinweise zur Anwendung des Kriterienkataloges
(Link auf Formular des Landes Sachsen-Anhalt - Erklärung und Hinweise zum Kriterienkatalog) - Nachweis des Brandschutzes
- Nachweis der gesicherten Versorgung mit Wasser und Energie, der Entsorgung von Abwasser und der verkehrsmäßigen Erschließung
- Nachweisführung nach § 10 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzt (EEWärmeG)
Formulare zur Nachweisführung nach § 10 EEWärmeG
(Link auf Formulare des Landes Sachsen-Anhalt)
Zusätzliche Hinweise
- mit der Erarbeitung der Bauvorlagen muss vom Bauherren ein Entwurfsverfasser beauftragt werden, der bauvorlageberechtigt ist.
- Leitfaden für baugenehmigungspflichtige Vorhaben
- In Sachsen-Anhalt sind Formulare vorgeschrieben (siehe erforderliche Unterlagen)
- Information zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten
Antragstellung
schriftlich mindestens 2-fach
Rechtsgrundlagen
Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Baugebührenverordnung (BauGVO)
Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO)
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO)
Baugesetzbuch
Formulare und andere Dokumente
Ansprechpartner/-in
zur Telefonbuchansicht von Herr Grießel
Sachbearbeitung
Zimmer: 14.04Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-6391
Faxnummer: 0345 221-6302
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Abteilung Baugenehmigung (61.4)
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-6306
Faxnummer: 0345 221-6302
Sprechzeiten
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: nach Vereinbarung
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
rollstuhlgerecht
jaAufzug vorhanden
ja
Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.