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Wohnsitz, Änderung der Hauptwohnung

Beschreibung der Dienstleistung

Bei mehreren benutzten Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland ist die vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung.
Eine Änderung ist meldepflichtig innerhalb von zwei Wochen.

Gebühr

kostenlos

Bearbeitung

sofort (Terminvereinbarung erforderlich)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweise aller Familienmitglieder
  • ggf. Kinderausweise/Kinderreisepässe bzw. Reisepässe

Zusätzliche Hinweise

  • Verletzung der Meldepflicht ist ein Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz.
  • Verwarn- oder Bußgeldverfahren bis 1.000,00 EUR kann eingeleitet werden
  • bei verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohnern, die nicht getrennt von ihrem Ehegatten oder ihrem Lebenspartner leben, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder des Lebenspartners die Hauptwohnung
  • bei Minderjährigen ist die Hauptwohnung dort, wo sich die Sorgeberechtigten vorwiegend aufhalten
  • Sind die Eltern eines minderjährigen Einwohners, der noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat, gemeinsam sorgeberechtigt, bedarf es für die Änderung einer gemeinsamen Wohnung des Kindes (Änderung seines Lebensmittelpunktes) des Einvernehmens beider Eltern (§§ 1627, 1687 Abs. 1 Satz 1 BGB). Deshalb ist ab dem 1. November 2015 eine Erklärung vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige (bisher einzige) Wohnung bzw. die Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt. Eine entsprechende Einverständniserklärung finden Sie unter Formulare und Dokumente (siehe unten).

Antragstellung

persönlich oder durch ein meldepflichtiges Familienmitglied

Für die Änderung der Hauptwohnung benötigen Sie einen Termin, den Sie online oder telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) oder 0345-2210 vereinbaren können.

Ab sofort können Sie die Bearbeitungszeit für die Änderung Ihrer Hauptwohnung verkürzen, in dem Sie den Online-Dienst "Voranmeldung Änderung einer Nebenwohnung in Halle zur Hauptwohnung" nutzen.

Rechtsgrundlagen

§ 21Bundesmeldegesetz

zuständige Stelle

zur Telefonbuchansicht von Abteilung Bürgerservice mit Wohnberechtigungsschein (33.1)

Marktplatz 1
06108 Halle (Saale)

zum Stadtplan

Telefon: 0345 221-4619

Faxnummer: 0345 221-4617

E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Abteilung Bürgerservice mit Wohnberechtigungsschein

Sprechzeiten

Mo: 08:00 - 16:00 Uhr nur mit Termin

Di: 08:00 - 16:00 Uhr nur mit Termin

Mi: 09:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin

Do: 08:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin

Fr: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin

Sa: 09:00 – 12:00 Uhr (jeden 1. u. 3.) mit Termin

So: geschlossen