Dienstleistungen
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Wohnsitz, Änderung der Hauptwohnung
Beschreibung der Dienstleistung
Bei mehreren benutzten Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland ist die vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung.
Eine Änderung ist meldepflichtig innerhalb von zwei Wochen.
Gebühr
kostenlos
Bearbeitung
sofort (Terminvereinbarung erforderlich)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweise aller Familienmitglieder
- ggf. Kinderausweise/Kinderreisepässe bzw. Reisepässe
Zusätzliche Hinweise
- Verletzung der Meldepflicht ist ein Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz.
- Verwarn- oder Bußgeldverfahren bis 1.000,00 EUR kann eingeleitet werden
- bei verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohnern, die nicht getrennt von ihrem Ehegatten oder ihrem Lebenspartner leben, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder des Lebenspartners die Hauptwohnung
- bei Minderjährigen ist die Hauptwohnung dort, wo sich die Sorgeberechtigten vorwiegend aufhalten
- Sind die Eltern eines minderjährigen Einwohners, der noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat, gemeinsam sorgeberechtigt, bedarf es für die Änderung einer gemeinsamen Wohnung des Kindes (Änderung seines Lebensmittelpunktes) des Einvernehmens beider Eltern (§§ 1627, 1687 Abs. 1 Satz 1 BGB). Deshalb ist ab dem 1. November 2015 eine Erklärung vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige (bisher einzige) Wohnung bzw. die Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt. Eine entsprechende Einverständniserklärung finden Sie unter Formulare und Dokumente (siehe unten).
Antragstellung
persönlich oder durch ein meldepflichtiges Familienmitglied
Für die Änderung der Hauptwohnung benötigen Sie einen Termin, den Sie online oder telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) oder 0345-2210 vereinbaren können.
Ab sofort können Sie die Bearbeitungszeit für die Änderung Ihrer Hauptwohnung verkürzen, in dem Sie den Online-Dienst "Voranmeldung Änderung einer Nebenwohnung in Halle zur Hauptwohnung" nutzen.
Rechtsgrundlagen
Formulare und andere Dokumente
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Abteilung Bürgerservice mit Wohnberechtigungsschein (33.1)
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4619
Faxnummer: 0345 221-4617
E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Abteilung Bürgerservice mit Wohnberechtigungsschein
Sprechzeiten
Mo: 08:00 - 16:00 Uhr nur mit Termin
Di: 08:00 - 16:00 Uhr nur mit Termin
Mi: 09:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
Do: 08:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
Sa: 09:00 – 12:00 Uhr (jeden 1. u. 3.) mit Termin
So: geschlossen