Dienstleistungen
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Reisepass (ePass) ausstellen
Beschreibung der Dienstleistung
Reisepässe (ePässe)* sind für Reisen in einige Länder außerhalb der EU erforderlich.
(* das vorangestellte e steht für elektronisch)
Auf dem Chip werden als biometrische Merkmale das Lichtbild und die Fingerabdrücke gespeichert.
Von einer Auslandsreise mit einem Reisedokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass), welches einmal als verloren oder gestohlen und später als wiederaufgefunden gemeldet war, wird abgeraten. Dies kann zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Einreise bis hin zur Einreiseverweigerung oder zum Einzug des Dokumentes an Grenzkontrollstellen verschiedener Länder führen. Genaue Angaben hierzu finden Sie auf den länderspezifischen Informationsseiten des Auswärtigen Amtes auf www.auswaertiges-amt.de.
Gebühr
Gültigkeit 6 Jahre (bei Personen unter 24 Jahren):
- ePass: 37,50 EUR
- ePass (Expressausfertigung): 69,50 EUR
- ePass mit 48 Seiten (für Vielreisende): 59,50 EUR
- ePass (Expressausfertigung) mit 48 Seiten (für Vielreisende): 91,50 EUR
Gültigkeit 10 Jahre (bei Personen über 24 Jahren):
- ePass: 60,00 EUR
- ePass (Expressausfertigung): 92,00 EUR
- ePass mit 48 Seiten (für Vielreisende): 82,00 EUR
- ePass (Expressausfertigung) mit 48 Seiten (für Vielreisende):114,00 EUR
vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR
Änderungen zum Wohnort im Reisepass und im vorläufigen Reisepass: kostenlos
Die Gebühren sind in bar oder per EC-Karte an den Kassenautomaten in den Bürgerservicestellen zu begleichen. Bei fehlender Zahlung wird der Reisepass nicht bei der Bundesdruckerei bestellt, sondern storniert.
Bearbeitung
ca. 4-6 Wochen
Wichtiger Hinweis: Im Einzelfall kann die Herstellung des Reisepasses deutlich länger dauern.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag deshalb so zeitig wie möglich!
Bei Notfällen erfolgt eine Expressausfertigung innerhalb von 4 bis 5 Arbeitstagen.
Zurzeit kann es zu Verzögerungen bei der Herstellung von Express-Pässen kommen, wodurch die o. g. Bearbeitungszeit nicht in jedem Fall eingehalten werden kann.
Erforderliche Unterlagen
- bisheriger Reisepass, Kinderreisepass oder gültiger Personalausweis
- Geburtsurkunde oder Eheurkunde bzw. Familienbuch im Original (Bei einer Geburts- oder Eheurkunde, die im Ausland ausgestellt wurde, ist die Vorlage der Urkunde mit einer anerkannten deutschen Übersetzung (durch einen gerichtlich beeideten Dolmetscher oder die Botschaft bzw. das Konsulat) erforderlich.)
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild gemäß Foto-Mustertafel (siehe Merkblatt) (In beiden Bürgerservicestellen kann zur Aufnahme biometrischer Daten (digitales Lichtbild, Unterschrift und ggf. Fingerabdrücke) ein Selbstbedienungsterminal (Gebühr 6,00 Euro) genutzt werden. Die Nutzung ist für Personen ab einer Körpergröße von 1,35 m geeignet.)
- Gebühr für die Ausfertigung des jeweiligen Reisepasses
- bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung des bei der Antragstellung nicht anwesenden Sorgeberechtigten (Hinweise siehe unten)
- Personalausweis bzw. Reisepass des beantragenden Sorgeberechtigten
- bei nicht verheirateten Personen Sorgerechtsnachweis
Nur bei Vordatierung:
- eine Bescheinigung über die Namensführung nach der Eheschließung (wird ausgestellt durch das Standesamt)
- eine Buchungsbestätigung über die geplante Reise
Zusätzliche Hinweise
- Eine Verlängerung des bisherigen Reisepasses ist nicht möglich.
- Ab dem 26.06.2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
- Durch Änderungen von persönlichen Daten (z. B. Namensänderung) wird der Reisepass ungültig. Bei Bedarf ist deshalb ein neuer Reisepass zu beantragen.
- Die Änderung des Wohnortes wird während der Gültigkeitsdauer eingetragen
- Im Eil- bzw. Notfall kann kurzfristig innerhalb von drei bis vier Arbeitstagen ein Reisepass im Expressverfahren ausgestellt werden.
- Der Verlust eines Reisepasses muss unverzüglich dem Fachbereich Einwohnerwesen angezeigt werden.
- Steht im Anschluss einer Eheschließung bei der der Familienname geändert werden soll eine Urlaubsreise an, so kann der Reisepass bereits im Vorfeld auf den neuen Namen beantragt werden. Die einheitliche Frist für die Vordatierung des Reisepasses beträgt 8 Wochen. Bitte beachten Sie, dass der Reisepass erst nach erfolgter Eheschließung durch die Mitarbeiter/innen der Meldebehörde ausgehändigt wird!
- Informationen über Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen erhalten Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes oder unter Infotelefon 030 5000-2000.
- Einen Reisepass kann man grundsätzlich nur am Hauptwohnsitz beantragen. Ausnahmen sind jedoch unter bestimmten Voraussetzungen möglich. (Ansprechpartner dazu unter: (0345) - 221 4613)
Antragstellung
persönlich
Für die Beantragung benötigen Sie einen Termin, den Sie online oder telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) oder 0345-2210 vereinbaren können.
für minderjährige Kinder
- Für Minderjährige kann nur derjenige den Antrag stellen, der als Sorgeberechtigter ihren Aufenthalt zu bestimmen hat. Die Sorgeberechtigung wird bei jeder Antragstellung geprüft.
- Mindestens ein Sorgeberechtigter muss mit dem Kind zur Antragstellung persönlich anwesend sein. Für den zweiten Sorgeberechtigten genügt die Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung zusammen mit einer Kopie des Personalausweises / Reisepasses.
- Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet, so ist das alleinige Sorgerecht ggf. durch geeignete Unterlagen (z. B. eine Negativbescheinigung des Jugendamtes) nachzuweisen.
- Wegen der vorzunehmenden Identitätsprüfung und ggf. zur Aufnahme von Fingerabdrücken und der Unterschrift des Kindes in den Reisepass ist es erforderlich, dass das Kind zur Antragstellung mitgebracht werden muss.
Abholung
Persönlich oder durch andere Personen mit Vollmacht (Formular „Vollmachtserklärung zur Abholung eines Personaldokumentes“)
Ein bereits vorhandener Reisepass muss zur Abholung mitgebracht werden.
Rechtsgrundlagen
Formulare und andere Dokumente
Vollmacht für Ausstellung - Einverständniserklärung (eFORM 330-012)(105 KB)
Vollmachtserklärung zur Abholung eines Personaldokumentes (531 KB)
Foto-Mustertafel für ePässe und Personalausweise - Merkblatt(188 KB)
Reisepass- und Personalausweisangelegenheiten, Datenschutzhinweis(148 KB)
Verwarngeld, Datenschutzhinweis(150 KB)
Ansprechpartner/-in
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team Bürgerservice Bürgerservicestelle Am Stadion 6 / Auskunftsdienst (33.1.4)
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4619
Faxnummer: 0345 221-4617
E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Team Bürgerservice Bürgerservicestelle Am Stadion 6 / Auskunftsdienst
Sprechzeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Di: 09:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Do: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Sa: geschlossen
So: geschlossen
zur Telefonbuchansicht von Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1 (33.1.1)
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4619
Faxnummer: 0345 221-4617
E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1
Sprechzeiten
Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Di: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Do: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Sa: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
So: geschlossen
Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.