Dienstleistungen
Dienstleistungen
Geburt anzeigen
Beschreibung der Dienstleistung
Wenn das Kind im Krankenhaus geboren wird, zeigt die Klinik die Geburt beim Standesamt an.
Andernfalls müssen die Eltern die Geburt im Standesamt innerhalb von einer Woche selbst anzeigen.
Gebühr
kostenlos
Bearbeitung
sofort, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen
Erforderliche Unterlagen
die Eltern sind ledig:
- Geburtsurkunde der Mutter
- Geburtsurkunde des Vaters
- Vaterschaftsanerkennung, sofern bereits erfolgt: Sorgeerklärung
- Personalausweise
die Eltern sind miteinander verheiratet:
- Eheurkunde oder
- Beglaubigte Ablichtung des Eheregisters
- Personalausweise
- Geburtsurkunden beider Elternteile
die Mutter ist geschieden:
- Eheurkunde oder beglaubigte Ablichtung des Eheregisters der Mutter sowie deren rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Geburtsurkunde des Vaters
- Vaterschaftsanerkennung, sofern bereits erfolgt: Sorgeerklärung
- Personalausweise
die Mutter ist verwitwet:
- Eheurkunde oder beglaubigte Ablichtung des Eheregisters der Mutter und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
- Geburtsurkunde des Vaters
- Vaterschaftsanerkennung, sofern bereits erfolgt: Sorgeerklärung
- Personalausweise
Zusätzliche Hinweise
- Die Eltern geben die erforderlichen Unterlagen ab, wenn die werdende Mutter zur Entbindung ins Krankenhaus eingeliefert wird.
- Die Mutter erhält in der Regel die Geburtsurkunde noch während ihres Krankenhausaufenthaltes zusammen mit den eingereichten Unterlagen.
- Wenn die Unterlagen nicht vollständig waren oder der Krankenhausaufenthalt zu kurz war, sind die Unterlagen beim Standesamt selbst vollständig einzureichen und die Geburtsurkunde abzuholen.
- Bei Hausgeburten oder Geburten in privaten Einrichtungen (Geburtshäuser) erfolgt die Anzeige der Geburt des Kindes durch die Eltern innerhalb von einer Woche.
Antragstellung
schriftlich
Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Anliegen online oder über das Telefonservicecenter 115.
Rechtsgrundlagen
§§ 18 - 20 Personenstandsgesetz (PStG)
Formulare und andere Dokumente
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Geburten
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4623
Faxnummer: 0345 221-4581
Sprechzeiten
Mo: 09:00-11:30 Uhr
(nur mit Termin)
Di: 09:00-12:00
13:00-18:00 Uhr
(nur mit Termin)
Mi: geschlossen
Do: 09:00-12:00
13:00-15:00 Uhr
(nur mit Termin)
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen
zur Telefonbuchansicht von Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen (33.4)
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4623
Faxnummer: 0345 221-4581
E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen
Sprechzeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
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Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
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So: geschlossen
Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.