Dienstleistungen
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Wohngeld
Aktuelles:
Informationen zum Wohngeld / Wohngeldreform 2023 / Wohngeld-Plus-Gesetz
Durch das Wohngeld-Plus-Gesetz sollen ab dem 1. Januar 2023 viele weitere Haushalte einen Anspruch auf Wohngeld erhalten. Das „Wohngeld Plus" soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 25. November 2022 zugestimmt. Es bedarf jetzt noch der Ausfertigung des Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Falls Sie davon ausgehen sollten, dass Sie durch die Wohngeldreform erstmals einen Wohngeldanspruch ab 1. Januar 2023 erlangen werden, bitten wir von einer Antragstellung noch abzusehen, bis die Novellierung in Kraft getreten ist.
Bundeseinheitliche Antragsformulare
- Wohngeldantrag für den Mietzuschuss (PDF | 381 KB)
- Wohngeldantrag für den Lastenzuschuss (PDF | 398 KB)
- Wohngeldantrag für Heimbewohner/innen (PDF | 242 KB)
- Allgemeine Angaben eines Haushaltsmitgliedes zu seiner selbständigen Tätigkeit (PDF | 150 KB)
- Angaben zum Gewinn eines Haushaltsmitgliedes mit selbständiger Tätigkeit (PDF | 171 KB)
Weitere Infos und vorbereitende Maßnahmen der Stadt Halle (Saale)
Beschreibung der Dienstleistung
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten, der es Menschen mit geringen Einnahmen ermöglichen soll, in angemessenem Wohnraum zu leben.
Wohngeld gibt es als:
- Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung bzw. Untermieter
- Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung, die selbst in der Immobilie wohnen
Nicht antragsberechtigt sind:
- alleinstehende Wehrpflichtige während des Grundwehrdienstes
- Auszubildende und Studenten, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten und die allein einen eigenen Haushalt führen, außer die Leistung wird ausschließlich als Darlehen gezahlt.
- Personen, die sogenannte Transferleistungen erhalten (ALG II, Sozialgeld nach dem SGB II, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt – Sozialhilfe - nach dem SGB XII, Leistungen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt oder andere Hilfen, in einer Anstalt oder einem Heim, die den Lebensunterhalt umfassen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz…)
Gebühr
kostenlos
Bearbeitung
Aufgrund des derzeitigen sehr hohen Antragsaufkommens, ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.
Erforderliche Unterlagen
zur Beantragung können Sie folgende Formulare ausfüllen, die Sie auf den Seiten des Landes Sachsen-Anhalt finden:
- Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)
- Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)
- Erläuterungen zum Antrag Wohngeld (Mietzuschuss)
- Erläuterungen zum Antrag Wohngeld (Lastenzuschuss)
- Verdienstbescheinigung
- Anlage Kapitaldienst
- Anlage Untervermietung
- Anlage Unterhaltsverpflichtung
Für die Personenangaben:
- bei Ausländern der Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis)
- bei Ausländern die Duldungsbescheinigung, die Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht
- bei Ausländern die Aufenthaltserlaubnis-EU oder die Aufenthaltsgestattung
Für die Ermittlung der zu berücksichtigenden Miete (Mieter):
- Mietvertrag und Ergänzungsvereinbarungen
Für die Ermittlung der zu berücksichtigenden Belastung (Eigenheimbesitzer):
- Nachweise über die Eigentumsverhältnisse (z. B. Grundbuchauszug)
- Nachweis über die Belastung aus Kapitaldienst
- Nachweis über die Größe des Wohnraumes
- Nachweis über die Höhe der Grundsteuer und Verwaltungskosten an andere
Für die Ermittlung des zu Grunde liegenden Einkommens:
- Belege über das im Antrag erklärte Einkommen für jedes zum Haushalt gehörende Familienmitglied und jede weitere Person, mit der Sie eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft
führen (z. B. aktueller Rentenbescheid, Lohnabrechnungen,...) - bei Empfängern von Transferleistungen [siehe unter Buchstabe (A) des
Wohngeldantrages] den Leistungsbescheid, bei Ablehnung eines solchen Antrages auch
den Ablehnungsbescheid
Für sonstige Frei- und Abzugsbeträge:
- Schwerbehindertenausweis, entsprechender Feststellungsbescheid nach dem
Schwerbehindertengesetz - Nachweis über Pflegebedürftigkeit
- Nachweis über Aufwendungen zur Erfüllung der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung
(z. B. Unterhaltstitel, Unterhaltsvereinbarung oder Zahlungsbelege)
Zusätzliche Hinweise
Antragstellung und Beratungsgespräche erfolgen nach Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Antragstellers
- Bitte beachten Sie, dass Wohngeld erst von dem Monat an gezahlt wird, in dem der Antrag bei der zuständigen Stelle eingereicht wird
- Weitere Angaben, Ratschläge und aktuelle Hinweise zum Wohngeld sowie die Wohngeldtabellen erhalten Sie auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie in den Merkblättern (siehe unten insbesondere Merkblatt "Hinweise zum Wohngeld")
Antragstellung
persönlich, durch Dritte mit Vollmacht, per Post
Rechtsgrundlagen
Formulare und andere Dokumente
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Abteilung Wohngeld (50.4)
06128 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4500
Faxnummer: 0345 221-5404
E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Abteilung Wohngeld
Sprechzeiten
Mo: geschlossen
Di: 13:00 - 17:30 Uhr (nur mit Terminvereinbarung)
Mi: geschlossen
Do: 09.00 - 12.30 Uhr (nur mit Terminvereinbarung)
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen
rollstuhlgerecht
ja
Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.