Dienstleistungen
Dienstleistungen
Jagdschein, Ausstellung/Verlängerung
Beschreibung der Dienstleistung
Wer die Jagd ausüben will, muss eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein erwerben.
Gebühr
- Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Einzelfall.
- Auf Nachfrage wird entsprechende Auskunft erteilt.
- Die Gebühr ist bei Abgabe des Antrages per ec-Karte zu zahlen (keine Barzahlung möglich).
Bearbeitung
in der Regel sofort
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Vollmacht
- Nachweise über bestandene Jägerprüfung
- Haftpflichtversicherung
Zusätzliche Hinweise
Der Jagdschein allein berechtigt aber nicht zur Jagdausübung. Denn neben dem Jagdschein ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man in der Regel durch einen Jagdpachtvertrag oder einen Jagderlaubnisschein.
Antragstellung
- Persönlich
- per Formular, aber auch formlos möglich
- durch Dritte mit Vollmacht im Einzelfall möglich
Rechtsgrundlagen
Formulare und andere Dokumente
Ansprechpartner/-in
zur Telefonbuchansicht von Frau Klemenz
Sachbearbeiterin Untere Jagd- und Fischereibehörde
Zimmer: 08.07Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-1231
Faxnummer: 0345 221-1238
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten (37.2.1)
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-1232
Telefon: 0345 221-1203
Faxnummer: 0345 221-1238
Sprechzeiten
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen
rollstuhlgerecht
jaAufzug vorhanden
ja
Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.