Dienstleistungen
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Amtsärztliches Gutachten
Beschreibung der Dienstleistung
Amtsärztliche Gutachten von Einzelpersonen werden im Auftrag, nach gesetzlichen Vorschriften zum Nachweis von Gesundheit oder Krankheit durch die Abteilung Amtsgutachten durchgeführt. Ein schriftlicher Untersuchungsauftrag ist erforderlich.
Die Abteilung Amtsgutachten ist für alle Personen mit gemeldetem Wohnsitz in Halle zuständig.
Bearbeitung
Terminvereinbarung ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Untersuchungsauftrag
- Personalausweis oder Pass
- Auftragsschreiben der Behörde
- Verfügbare ärztliche Unterlagen: Behandlungsberichte, Laborbefunde, EKG`s, Rechnungen, Bescheide von Versorgungsamt oder Versicherungen etc.
Zusätzliche Hinweise
Amtsärztliche Gutachten werden erstellt, z. B.:
- zur Prüfungsfähigkeit (wenn in einer Prüfungsordnung das amtsärztliche Zeugnis im Krankheitsfall rechtlich vorgeschrieben ist)
- im Auftrag von Staatsanwaltschaft und Gerichten
- bei Amtshilfeersuchen für Sozial- und Ausländerbehörde
- auf Dienstfähigkeit
- auf Übernahme in das Beamtenverhältnis
- bei Notwendigkeit einer Heil- oder Sanatoriumskur und Beihilfe
Bei einer sozialmedizinischen Begutachtung werden gesundheitliche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen in allgemeinen und in besonderen Lebenslagen im Auftrag des örtlichen und/oder überörtlichen Sozialhilfeträgers festgestellt.
Begutachtungen, die von der Abteilung Amtsgutachten durchführt werden, können nur von Behörden und vergleichbaren Einrichtungen in Auftrag gegeben werden.
Für die Ausstellung von Zeugnissen zur Prüfungsunfähigkeit ist im Falle einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit wichtig, unmittelbar am Prüfungstag zu seinen Hausarzt in Behandlung zu gehen und das hausärztliche Attest zur amtsärztlichen Untersuchung mitzubringen.
Antragstellung
persönlich
Rechtsgrundlagen
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Abteilung Amtsgutachten, Sozialpsychiatrie (53.1)
06110 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-3227
Faxnummer: 0345 221-3222
Sprechzeiten
Mo: 07:30 - 11:30 und 13.00 - 15.00 Uhr
Di: 07:30 - 11:30 und 13.00 - 15.00 Uhr
Mi: 07.30 - 11.30 Uhr
Do: 07:30 - 11:30 und 13.00 - 15.00 Uhr
Fr: 07.30 - 11.30 Uhr
Sa: geschlossen
So: geschlossen