Dienstleistungen
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Bewohnerparkausweis (Anwohnerparkausweis) Erstbeantragung/ Verlängerung/ Ersatzausstellung/ Kennzeichenwechsel/ Änderung Bewohnerparkgebiet
Beschreibung der Dienstleistung
Sie erhalten als Bewohner (m/w/d) eine Genehmigung zur Parkerleichterung für eine speziell ausgewiesene Zone (kein fester Parkplatz). Bewohner (m/w/d) in diesem Sinne sind Personen, die in diesen Zonen meldebehördlich registriert sind und dort tatsächlich wohnen (Hauptwohnung).
Jeder Bewohner (m/w/d) erhält einen Parkausweis für ein auf ihn/sie als Halter (m/w/d) zugelassenes oder nachweislich von ihm/ihr dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
Ihren Antrag auf Erteilung, Verlängerung oder Ersatzausstellung eines Bewohnerparkausweises können Sie in Halle (Saale) online bzw. persönlich in den beiden Bürgerservicestellen am Markt und Am Stadion 6 stellen.
Die Nutzerführung ist einfach und intuitiv; weitere nützliche Informationen erhalten Sie über die Hinweisfelder direkt im Antrag zum Bewohnerparkausweis.
Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung in folgenden Fällen nur vor Ort erfolgen kann, da eine besondere Prüfung der Sachverhalte unter Ihrer Mitwirkung erforderlich ist:
- Fahrzeug hat kein deutsches Kennzeichen
- Änderung Ihrer Anschrift nach Umzug innerhalb von Halle (Saale)
- Änderung des Kennzeichens
Gebühren
- 30,70 EUR
- 10,20 EUR für Ersatzausstellung
- 10,20 EUR für Kennzeichenwechsel oder Änderung des Bewohnerparkgebietes auf
dem Bewohnerparkausweis (keine Online-Beantragung möglich!) - zuzüglich 0,30 EUR Auslagen
- zuzüglich 2,50 EUR (Porto) für die postalische Übersendung (Zustellung des Bewohnerparkausweises erfolgt per Einwurfeinschreiben) - wird nur bei Online-Beantragung fällig
Bei der Beantragung über das Internet erfolgt die Begleichung der Gebühr ausschließlich online und die Zusendung des Bewohnerparkausweises per Post.
Sie können aus folgenden Bezahlmethoden wählen:
- Giropay
- Kreditkarte
- EC-Lastschrift
Erstbeantragung
Der Bewohnerparkausweis wird bei Vorlage aller Voraussetzungen sofort erteilt.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises (vom Antragsteller (m/w/d) auszufüllen)
- Personalausweis
- Fahrzeugschein
- Führerschein
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller (m/w/d) nicht Fahrzeughalter ist
Antragstellung
online, persönlich oder durch bevollmächtigte Person mit Vollmacht und o. g. Unterlagen
Für die Beantragung benötigen Sie einen Termin, den Sie online oder telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) oder 0345-2210 vereinbaren können.
Verlängerung
Der Antrag auf Verlängerung ist frühestens 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit des alten Bewohnerparkausweises zu stellen. Sollte dieser bereits mehr als 3 Monate abgelaufen sein, ist eine erneute Erstbeantragung möglich.
Die Gültigkeit des neuen Bewohnerparkausweises schließt sich unmittelbar an das Ablaufdatum des bisherigen Ausweises an, bei Antragstellungen nach Ablauf des Ausweises beginnt die Gültigkeit ab dem Ausstellungsdatum.
Antragstellung
online, persönlich oder durch bevollmächtigte Person mit Vollmacht und o. g. Unterlagen
Für die Beantragung benötigen Sie einen Termin, den Sie online oder telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) oder 0345-2210 vereinbaren können.
Erforderliche Unterlagen
- siehe Erstbeantragung
Der bisherige Bewohnerparkausweis muss nicht abgegeben werden.
Ersatz
Der Antrag auf Ersatz wird bei Vorlage aller Voraussetzungen sofort erteilt.
Die Gültigkeit des ersetzten Bewohnerparkausweises ändert sich nicht und das Ablaufdatum bleibt unverändert.
Antragstellung
online, persönlich oder durch bevollmächtigte Person mit Vollmacht und o. g. Unterlagen
Für die Beantragung benötigen Sie einen Termin, den Sie online oder telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) oder 0345-2210 vereinbaren können.
Erforderliche Unterlagen
- siehe Erstbeantragung
- Anmerkung: Eine erneute Einreichung der Nutzungsbescheinigung (wenn der Antragsteller (m/w/d) nicht Fahrzeughalter (m/w/d) ist) ist nicht erforderlich.
Kennzeichenwechsel oder Änderung des Bewohnerparkgebietes auf dem Bewohnerparkausweis
Nur persönlich oder durch bevollmächtigte Person mit Vollmacht und u. g. Unterlagen.
Für die persönliche Beantragung benötigen Sie einen Termin, den Sie online oder telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) oder 0345-2210 vereinbaren können.
Erforderliche Unterlagen
- siehe Erstbeantragung
Der bisherige Bewohnerparkausweis muss abgegeben werden.
Zusätzliche Hinweise für alle Antragstellungen
- Der Bewohnerparkausweis ist max. 12 Monate ab dem Tag der Ausstellung gültig.
- Er ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen.
- Bei jedem Wegzug aus einem der Bewohnergebiete bitten wir Sie, den Bewohnerparkausweis mit einem entsprechenden Hinweis an den Fachbereich Einwohnerwesen, Marktplatz 1, 06100 Halle (Saale) zu schicken oder persönlich in einer der oben genannten Bürgerservicestellen abzugeben.
- Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO können nur in begründeten Einzelfällen mehrere Kennzeichen (max. zwei) in den Parkausweis eingetragen werden. Ist der Bewohner (m/w/d) Mitglied einer Car-Sharing-Organisation, wird deren Name im Kennzeichenfeld eingetragen. Hierfür müssen bei der Antragstellung sowie bei der Verlängerung aktuelle Nachweise (z. B. Vertrag, Bescheinigung) erbracht werden.
- Für Lkw, große Transporter und ähnliche Fahrzeuge werden keine Bewohnerparkausweise ausgestellt.
- Fahrzeuganhänger können nur im Zusammenhang mit einem Fahrzeug auf einem Bewohnerparkausweis eingetragen werden.
- Ein besonderer Besucherparkausweis wird nicht ausgestellt.
Rechtsgrundlagen
§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Formulare und andere Dokumente
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team Bürgerservice Bürgerservicestelle Am Stadion 6 / Auskunftsdienst (33.1.4)
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4619
Faxnummer: 0345 221-4617
E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Team Bürgerservice Bürgerservicestelle Am Stadion 6 / Auskunftsdienst
Sprechzeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Di: 09:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Do: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Sa: geschlossen
So: geschlossen
zur Telefonbuchansicht von Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1 (33.1.1)
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4619
Faxnummer: 0345 221-4617
E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1
Sprechzeiten
Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Di: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Do: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Sa: 09:00 – 12:00 Uhr (jeden 1. u. 3.) mit Termin
So: geschlossen
Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.