Dienstleistungen
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Eheschließung anmelden
Beschreibung der Dienstleistung
Um heiraten zu können, muss die Eheschließung durch die Verlobten angemeldet und das Vorliegen der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt geprüft werden. Eine Anmeldung ist frühestens 6 Monate vor dem Termin der Eheschließung möglich.
Wichtig: Es wird empfohlen, den Wunschtermin zur Eheschließung bereits vor der Anmeldung telefonisch zu reservieren. Dies ist für das laufende Kalenderjahr jederzeit möglich. Reservierungen eines Wunschtermins im folgenden Kalenderjahr sind aus organisatorischen Gründen frühestens ab dem ersten Mittwoch im Oktober des aktuellen Jahres möglich.
Weitere Information zum Thema "Heiraten" auf halle.de
Gebühr
50,00 EUR für die Prüfung der Ehefähigkeit
100,00 EUR (wenn ausländisches Recht zu beachten ist)
100,00 EUR zusätzlich bei Eheschließungen an Freitagen (ab 12 Uhr) und an Samstagen
Die Gebühr für die Ausstellung von Eheurkunden ist nicht enthalten.
Art der Bezahlung
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Abteilung Standesamt gezahlt werden.
Bearbeitung
sofort, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen (eine sofortige Eheschließung am Tag der Anmeldung ist nicht möglich)
Erforderliche Unterlagen
Beide Partner sind ledig:
wenn außerhalb von Halle (Saale) geboren:
- Beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters
- ein gültiges Dokument (Personalausweis oder Reisepass)
wenn in Halle (Saale) geboren:
- Geburtsurkunde
- ein gültiges Dokument (Personalausweis oder Reisepass)
ist ein gemeinsames Kind vorhanden:
- Vaterschaftsanerkennung und Geburtsurkunde dieses Kindes
Befindet sich der Hauptwohnsitz eines Partners nicht in Halle, muss eine erweiterte Meldebescheinigung von der zuständigen Meldebehörde vorgelegt werden. Die einfache Meldebescheinigung ist nicht ausreichend.
wichtig:
- beim gemeinsamen Kind braucht keine Vaterschaftsanerkennung vorgelegt werden, wenn der Vater bereits in der Geburtsurkunde des Kindes eingetragen wurde
wenn beide Partner schon verheiratet waren zusätzlich:
- Eheurkunde oder beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch der letzten Ehe mit Auflösung, d. h. Vorlage des rechtskräftigen Scheidungsurteils bzw. Sterbeurkunde des Ehegatten. In Ausnahmefällen genügen die Eheurkunde bzw. die beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch mit dem Eintrag dieser Auflösungen.
Zusätzliche Hinweise
Eheschließung im Ausland:
- unbedingt beim Standesamt vorsprechen, da je nach Wunschland unterschiedliche Erfordernisse zu beachten sind
Eheschließung mit Ausländerbeteiligung:
- unbedingt beim Standesamt vorsprechen, da die erforderlichen Papiere von Land zu Land unterschiedlich, evtl. noch Legalisationen anzubringen oder inhaltliche Überprüfungen notwendig sind.
- In Einzelfällen sind z. T. noch weitere Unterlagen erforderlich. Für ausländische Mitbürger gelten diese Angaben nicht.
Eheschließung und Dokumentenausstellung (Vordatierung):
- Steht im Anschluss einer Eheschließung bei der der Familienname geändert werden soll eine Urlaubsreise an, so können Dokumente bereits im Vorfeld auf den neuen Namen beantragt werden. Die einheitliche Frist für die Vordatierung der Dokumente beträgt 8 Wochen. Bitte beachten Sie, dass der Reispass erst nach erfolgter Eheschließung durch die Mitarbeiter/ innen der Meldebehörde ausgehändigt wird!
Antragstellung
persönlich oder mit Vollmacht
Zur Vorsprache ist eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Anliegen online oder über das Telefonservicecenter 115.
Rechtsgrundlagen
§§ 11-13 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 72 Personenstandsgesetz (PStG) in Verbindung mit 11. Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung LSA
§ 1310 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Formulare und andere Dokumente
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen (33.4)
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4623
Faxnummer: 0345 221-4581
E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen
Sprechzeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen
zur Telefonbuchansicht von Team Geburten, Ehe, Sterbefälle (33.4.2)
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4623
Faxnummer: 0345 221-4581
Sprechzeiten
Mo: 9:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Di: 9:00 - 12:00 u. 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi: geschlossen
Do: 9:00 - 12:00 u. 13:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.