Dienstleistungen
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Reisepass melden wegen Verlust
Beschreibung der Dienstleistung
Der Verlust Ihres Reisepasses und sein Wiederauffinden ist der Passbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Von einer Auslandsreise mit einem Reisedokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass), welches einmal als verloren oder gestohlen und später als wiederaufgefunden gemeldet war, wird abgeraten. Dies kann zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Einreise bis hin zur Einreiseverweigerung oder zum Einzug des Dokumentes an Grenzkontrollstellen verschiedener Länder führen. Genaue Angaben hierzu finden Sie auf den länderspezifischen Informationsseiten des Auswärtigen Amtes auf www.auswaertiges-amt.de.
Gebühr
kostenlos
Bearbeitung
sofort
Erforderliche Unterlagen
- Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburtsurkunde/Heiratsurkunde
- wenn vorhanden, ein anderes amtliches Dokument z. B. Personalausweis,
Führerschein zur Identifikation - ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild vom Fotographen, wenn eine neuer Reisepass ausgestellt werden soll
- soll ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden, so ist ein weiteres Lichtbild nötig
Zusätzliche Hinweise
Zeigen Sie den Verlust bitte unverzüglich bei der Meldebehörde des Fachbereich Einwohnerwesen an.
Prüfen Sie bitte, ob noch weitere Papiere/Dokumente verloren gegangen
sind wie z. B.
- Geldkarte – sofortige Benachrichtigung Ihres Kreditinstitutes
- Führerschein – Verlustmeldung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde
- erstatten Sie ggf. Diebstahlanzeige bei der Polizei
In Deutschland wurde am 01. Juli 2005 eine neue Notrufnummer zum Sperren von Bankkarten, Kreditkarten, Handys und anderen elektronischen Berechtigungen eingeführt. Über den Sperr-Notruf 116 116 können im Notfall die abhanden gekommenen Karten und Medien schnell und unkompliziert gesperrt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Herausgeber dem System angeschlossen haben.
Der Sperr-Notruf 116 116 ist täglich 24 Stunden und im Inland gebührenfrei erreichbar.
Antragstellung
persönlich oder online
Für die Verlustanzeige benötigen Sie einen Termin, den Sie online oder telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) oder 0345-2210 vereinbaren können.
Rechtsgrundlagen
Passgesetz (PassG)
Visitenkarte der zuständigen Stelle
Formulare und andere Dokumente
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Abteilung Bürgerservice mit Wohnberechtigungsschein (33.1)
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4619
Faxnummer: 0345 221-4617
E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Abteilung Bürgerservice mit Wohnberechtigungsschein
Sprechzeiten
Mo: 08:00 - 16:00 Uhr nur mit Termin
Di: 08:00 - 16:00 Uhr nur mit Termin
Mi: 08:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
Do: 08:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
Fr: 09:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
Sa: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
So: geschlossen
zur Telefonbuchansicht von Team Pass- und Meldebehörde (33.1.2)
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4619
Faxnummer: 0345 221-4617
Sprechzeiten
Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Di: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Do: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Sa: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
So: geschlossen
Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.