Dienstleistungen
Dienstleistungen
Denkmalrechtliche Genehmigung
Beschreibung der Dienstleistung
Denkmalrechtliche Genehmigungen werden gemäß § 14 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA) erteilt.
Gebühr
keine,
(im Ausnahmefall bei erforderlicher Inanspruchnahme von Leistungen Dritter gemäß § 20 Abs. 5 DenkmSchG LSA)
Bearbeitung
Erforderliche Unterlagen
Ausgefülltes Antragsformular
Je nach Art und Umfang der beantragten Maßnahme!
Siehe unter Merkblätter
Zum Umfang der für das konkrete Vorhaben erforderlichen Unterlagen werden Sie von den Mitarbeitern des Ressorts Denkmalschutz gern beraten.
Zusätzliche Hinweise
- Wenn für das Vorhaben eine Bescheinigung zur Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen gemäß §§ 7i, 10f oder 11b des Einkommenssteuergesetzes beantragt werden soll, ist vor Beginn jeder Art von Ausführungsarbeiten eine diesbezügliche Abstimmung mit dem Ressort Denkmalschutz notwendig.
Antragstellung
schriftlich, mindestens 2-fach
Formulare und andere Dokumente
Ansprechpartner/-in
zur Telefonbuchansicht von Herr Grießel
Sachbearbeitung
Zimmer: 14.10Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-6391
Faxnummer: 0345 221-6302
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Abteilung Denkmalschutz (61.6)
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-6345
Faxnummer: 0345 221-6302
Sprechzeiten
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: nach Vereinbarung
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen