Dienstleistungen
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Bauvoranfrage/Bauvorbescheid
Beschreibung der Dienstleistung
Es werden Vorbescheide zu einzelnen Fragen eines baugenehmigungspflichtigen Bauvorhabens vor der eigentlichen Bauantragsstellung gemäß § 74 Bauordnung erteilt.
Gebühr
auf der Grundlage der Baugebührenverordnung Land Sachsen-Anhalt
Bearbeitung
in der Regel innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der Anfrage, abhängig von der inhaltlichen Problematik
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
(Link auf Formular des Landes Sachsen-Anhalt - Antrag auf Vorbescheid) - Lageplan einschließlich Darstellung des vorgesehenen Bauvorhabens
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster für das Baugrundstück (nicht älter als 6 Monate)
und je nach Fragestellung weitere Unterlagen, wie z. B.
- Bauzeichnungen
- Aussagen zur beabsichtigten Nutzungsart
- Unterlagen zu Fragen des Brandschutzes
- Aussagen zur Versorgung mit Wasser und Energie, zur Entsorgung von Abwasser und zur verkehrsmäßigen Erschließung
Zusätzliche Hinweise
Mit dem Vorbescheid können vor der Stellung eines Bauantrages einzelne Fragen zu einem (konkreten) Bauvorhaben geklärt werden. Dies kann z. B. die planungsrechtliche Zulässigkeit (nach Baugesetzbuch und Baunutzungsverordnung) eines Gebäudes einer konkreten Größe und einer konkreten Nutzung auf einem Grundstück betreffen. Mit der Erarbeitung sollte der Entwurfsverfasser beauftragt werden, der später auch den Bauantrag erarbeitet.
In Sachsen-Anhalt sind Antragsformulare vorgeschrieben. (siehe erforderliche Unterlagen)
Antragstellung
schriftlich, mindestens 2-fach
Rechtsgrundlagen
Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Baugebührenverordnung (BauGVO)
Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO)
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO)
Formulare und andere Dokumente
Ansprechpartner/-in
zur Telefonbuchansicht von Herr Grießel
Sachbearbeitung
Zimmer: 14.10Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-6391
Faxnummer: 0345 221-6302
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Abteilung Baugenehmigung (61.4)
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-6306
Faxnummer: 0345 221-6302
Sprechzeiten
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: nach Vereinbarung
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
rollstuhlgerecht
jaAufzug vorhanden
ja
Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.